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Steuer-Glossar

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein Freibetrag, der die Steuerlast alleinstehender Eltern senkt. Für das erste Kind beträgt er 4.260 € im Jahr, für jedes weitere Kind 240 €. Du bekommst ihn, wenn mindestens ein Kind zu deinem Haushalt gehört und dir dafür Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht. Außerdem darfst du mit keiner anderen volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft bilden.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Anspruch haben alleinstehende Eltern, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört. Für dieses Kind muss dir Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zustehen. Außerdem darfst du mit keiner anderen volljährigen Person gemeinsam wirtschaften.

Wann fällt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende weg?

Der Betrag entfällt, wenn du nicht mehr alleinstehend bist, etwa bei einer Heirat oder beim Einzug eines Partners. Auch ohne Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es ihn nicht mehr. Für jeden vollen Monat ohne die Voraussetzungen kürzt das Finanzamt den Betrag um ein Zwölftel.

Wann gilt man beim Finanzamt als alleinerziehend?

Du giltst als alleinstehend, wenn du nicht zusammenveranlagt wirst, also ledig, geschieden oder dauernd getrennt lebend bist. Verwitwet zählt ebenfalls dazu. Wichtig ist außerdem, dass keine andere volljährige Person mit dir einen gemeinsamen Haushalt führt.

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