Zum Inhalt springen
Grundlagen

Abgabefristen für die Steuererklärung 2025 und rückwirkend

Fristen für die Steuererklärung 2025 mit und ohne Berater, freiwillige Abgabe bis vier Jahre rückwirkend und was bei Verspätung droht.

Geprüft am Lesezeit 5 Min. · 5 Quellen
Kalender mit rot markiertem Datum, umgeben von Steuerformularen und einem Stift

Wer eine Steuererklärung abgeben muss

Nicht jede Arbeitnehmerin und nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung einreichen. Die Pflicht hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Typische Fälle sind mehrere Arbeitgeber im Jahr, bezogene Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünfte. Auch Selbstständige, Vermieter und viele Rentner sind betroffen.

  • Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern in einem Jahr
  • Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünfte über 410 €
  • Steuerklassenkombination III/V oder Faktorverfahren bei Paaren
  • Eingetragener Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
  • Selbstständige, Gewerbetreibende und Vermieter
  • Rentnerinnen und Rentner mit mehreren Bezügen

Bist du unsicher? Dann prüfe die Fälle in Ruhe. Eine Übersicht findest du im Ratgeber zur Abgabepflicht.

Abgabefrist für die Steuererklärung 2025

Für das Steuerjahr 2025 gilt wieder die reguläre Frist. Reichst du deine Erklärung selbst ein, muss sie bis zum 31.07.2026 beim Finanzamt eingehen.

Die pandemiebedingten Sonderfristen sind ausgelaufen. Eine automatische Verlängerung für alle gibt es nicht mehr.

Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag.

Alle Fristen im Überblick

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Termine für die letzten und kommenden Steuerjahre. Sie gilt für die Einkommensteuer und ebenso für andere Jahreserklärungen.

Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung
SteuerjahrPflicht ohne BeraterPflicht mit BeraterFreiwillig bis
202631.07.202729.02.202831.12.2030
202531.07.202601.03.202731.12.2029
202431.07.202530.04.202631.12.2028
202302.09.202402.06.202531.12.2027
202202.10.202331.07.202431.12.2026

Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Beauftragst du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch. Für das Steuerjahr 2025 läuft sie bis zum 01.03.2027.

Der 28.02.2027 fällt auf einen Sonntag. Deshalb verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

Es genügt, dass eine zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person die Erklärung erstellt. Im Einzelfall kann das Finanzamt die Erklärung früher anfordern.

Freiwillig und rückwirkend abgeben

Bist du nicht zur Abgabe verpflichtet, kannst du trotzdem freiwillig eine Erklärung einreichen. Diese Antragsveranlagung lohnt sich oft.

Für freiwillige Erklärungen gilt die Festsetzungsfrist von vier Jahren. Für das Jahr 2022 läuft sie bis zum 31.12.2026.

Wer viel gependelt ist oder im Homeoffice gearbeitet hat, sollte die vergangenen Jahre prüfen. Eine Erstattung gibt es nur innerhalb der Frist.

Tipp: Mit dem Belegabruf in ELSTER holst du dir die Daten der Vorjahre direkt vom Finanzamt.

Fristverlängerung beantragen

Schaffst du die Frist nicht, kannst du beim Finanzamt eine Verlängerung beantragen. Das geht formlos und am einfachsten über Mein ELSTER.

Nenne einen Grund, etwa Krankheit, einen Auslandsaufenthalt oder fehlende Belege. Schlage zugleich einen neuen Abgabetermin vor.

Stelle den Antrag vor Ablauf der Frist. Einen Anspruch auf Verlängerung hast du nicht, das Finanzamt entscheidet im Einzelfall. Ein Muster für den Antrag hilft dir beim Formulieren.

Wenn die Frist verstreicht

Bei einer Pflichtabgabe darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Er beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge, mindestens aber 25 € je angefangenem Monat.

Ergibt sich eine Erstattung oder fällt keine Steuer an, wird der Zuschlag in der Regel nicht erhoben.

Reiche die Erklärung zügig nach und warte nicht auf eine Erinnerung. Auch die Steuerfestsetzung kann das Finanzamt schätzen.

  • Verspätungszuschlag ab dem ersten angefangenen Monat
  • Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach Aufforderung
  • Zwangsgeld bei hartnäckigem Schweigen
  • Zinsen und Säumniszuschläge auf die Steuerschuld

Häufige Fragen

Wie lange kann ich die Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Ohne Abgabepflicht gilt die vierjährige Festsetzungsfrist. Für das Jahr 2022 kannst du die Erklärung noch bis zum 31.12.2026 einreichen. Danach ist eine Erstattung in der Regel verloren.

Wer muss die Steuererklärung bis zum 31.07. abgeben?

Pflichtveranlagt sind zum Beispiel Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern, mit Lohnersatzleistungen oder mit Nebeneinkünften über 410 €. Auch Selbstständige, Vermieter und viele Rentner gehören dazu. Ob du betroffen bist, hängt von deinem Einzelfall ab.

Wann ist die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025?

Ohne steuerliche Beratung endet sie am 31.07.2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein läuft sie bis zum 01.03.2027. Fällt ein Termin auf ein Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung für Rentner?

Für Rentnerinnen und Rentner gelten dieselben Fristen wie für andere Steuerpflichtige. Wer nur eine Rente bezieht und unter dem Grundfreibetrag bleibt, gibt oft freiwillig ab und hat dann vier Jahre Zeit. Details stehen im Ratgeber zur Steuererklärung in der Rente.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat festsetzen. Außerdem drohen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und ein Zwangsgeld. Reiche die Erklärung deshalb schnell nach.

Verlängert die Abgabe über ELSTER die Frist automatisch?

Nein. Über Mein ELSTER reichst du die Erklärung elektronisch ein, die Frist bleibt aber gleich. Eine Verlängerung musst du vorher beantragen. Nur die Erstellung durch eine beratende Person verlängert die Frist automatisch.

Bald verfügbar

Bald kannst du das direkt bei uns erledigen

Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 149 AO – Abgabefrist für Steuererklärungen
  2. § 152 AO – Verspätungszuschlag
  3. § 108 AO – Berechnung von Fristen
  4. § 46 EStG – Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung
  5. § 162 AO – Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

Über die Redaktion

Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

So prüfen wir Inhalte

War dieser Artikel hilfreich?

Fehler melden

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 15. Oktober 2026. So arbeitet unsere Redaktion: Redaktionsgrundsätze.

Weiterlesen