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Steuer-Glossar

Private Kfz-Nutzung

Von privater Kfz-Nutzung sprichst du, wenn du ein betriebliches Fahrzeug oder einen Dienstwagen auch für private Fahrten verwendest. Diesen Vorteil musst du versteuern. Ohne Fahrtenbuch rechnest du bei der 1-%-Regelung monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als Einnahme oder geldwerten Vorteil an. Bei Unternehmern kommt zusätzlich Umsatzsteuer hinzu.

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Häufige Fragen

Wie berechnet sich die private Kfz-Nutzung?

Ohne Fahrtenbuch nutzt du die 1-%-Regelung: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Sonderausstattung. Mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch verteilst du die Gesamtkosten nach dem Verhältnis der privat und betrieblich gefahrenen Kilometer.

Wer zahlt den Sprit bei der 1-%-Regelung?

Trägt der Betrieb oder Arbeitgeber die Kraftstoffkosten, sind sie mit dem pauschalen Nutzungswert abgegolten. Zahlst du als Arbeitnehmer den Sprit selbst oder leistest eine Zuzahlung, kann das den geldwerten Vorteil mindern. Wie viel im Einzelfall anerkannt wird, hängt von den Umständen ab.

Welche Fahrzeuge sind von der 1-%-Regelung ausgeschlossen?

Als Unternehmer darfst du die Pauschalmethode nur für Fahrzeuge nutzen, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden; für Dienstwagen von Arbeitnehmern gilt diese Grenze nicht. Bei geringerer betrieblicher Nutzung ermittelst du den privaten Anteil über ein Fahrtenbuch oder eine Schätzung. Für reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybride gibt es Sonderregeln mit einem reduzierten Ansatz des Listenpreises.

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