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Steuer-Glossar

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge aus privatem Vermögen. Sie beträgt pauschal 25 % und ist damit unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Die Bank behält sie direkt ein und führt sie ans Finanzamt ab, dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit dem Abzug sind diese Erträge in der Regel abschließend versteuert.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter der Abgeltungssteuer?

Sie ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge aus privatem Vermögen, etwa Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Die Bank behält sie an der Quelle ein und führt sie ans Finanzamt ab. Für diese Erträge ist die Steuerpflicht damit in der Regel abgegolten.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer?

Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für den Steuerabzug auf Kapitalerträge. Der Begriff Abgeltungsteuer betont, dass mit dem Einbehalt die Steuer meist erledigt ist. Ein Kursgewinn aus einem privaten Wertpapierverkauf fällt ebenfalls darunter.

Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer zurück?

Zu viel gezahlte Steuer holst du über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurück. Typische Fälle sind ein nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag von 1.000 €, Verluste oder ausländische Erträge. Bei niedrigem Grenzsteuersatz lohnt sich zusätzlich der Antrag auf Günstigerprüfung.

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