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Steuer-Glossar

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss auf deine Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Der Staat gibt 10 % dazu, wenn du im Jahr mindestens 50 € einzahlst. Gefördert werden höchstens 700 € jährlich, bei Verheirateten 1.400 €, sodass die Prämie bei 70 € beziehungsweise 140 € gedeckelt ist. Anspruch hast du ab 16 Jahren, wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist und dein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 € liegt, bei Zusammenveranlagung unter 70.000 €.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie?

Anspruch hast du, wenn du mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Dein zu versteuerndes Einkommen muss unter 35.000 € liegen, bei Zusammenveranlagung unter 70.000 €. Außerdem brauchst du einen Bausparvertrag und mindestens 50 € eigene Einzahlung im Sparjahr.

Wann bekomme ich die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Zuerst wird die Prämie nur auf dem Bausparkonto vorgemerkt und im Kontoauszug ausgewiesen. Ausgezahlt wird sie zusammen mit dem Guthaben, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist und du die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweist. Bei Verträgen aus der Zeit vor dem 25. Geburtstag geht das nach sieben Jahren auch ohne Immobilienbezug.

Wann darf ich die Wohnungsbauprämie behalten?

Behalten darfst du sie, wenn du das Guthaben wohnwirtschaftlich einsetzt, also für Kauf, Bau, Modernisierung oder Sanierung deiner Wohnimmobilie. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen hat, kann nach sieben Jahren einmalig frei über das Geld verfügen. Die Prämie aus den letzten sieben Sparjahren bleibt dabei erhalten.

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