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Steuer-Glossar

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Inländische Banken, Depots und Versicherer behalten sie meist automatisch ein und führen sie für dich ans Finanzamt ab. Der Satz beträgt 25 %, dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 %. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € je Person bleiben die Erträge frei.

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Häufige Fragen

Wie viel Kapitalertragsteuer muss ich bezahlen?

Auf steuerpflichtige Kapitalerträge behalten Banken in Deutschland in der Regel 25 % ein. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Kapitalertragsteuer. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 oder 9 % Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € je Person bleibt steuerfrei.

Kann ich Kapitalertragsteuer zurückholen?

Ja. Zu viel einbehaltene Steuer holst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück, etwa wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hattest. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du zusätzlich die Günstigerprüfung beantragen.

Wann muss ich keine Kapitalertragsteuer bezahlen?

Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € je Person fällt keine Kapitalertragsteuer an. Mit einem Freistellungsauftrag verhindert deine Bank den Abzug von vornherein; bei Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag. Wer dauerhaft nur wenig Einkommen hat, kann beim Bundeszentralamt für Steuern eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

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Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z