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Einkommensteuer-Rechner

Der Einkommensteuer-Rechner ermittelt deine Jahressteuer für 2025 und 2026. Du siehst Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie deinen Grenz- und Durchschnittssteuersatz.

€
Steht im Steuerbescheid. Nicht das Bruttogehalt.

Was zählt, erklärt der Ratgeber Einkommensteuertarif.

Steuerjahr
Zusammenveranlagung (Splitting)
Kirchensteuer
Steuerlast gesamt 20268.835 €
Einkommensteuer8.835 €
Solidaritätszuschlag0 €
Kirchensteuer0 €
Durchschnittssteuersatz19,6 %
Grenzsteuersatz34,0 %

Vereinfachte Berechnung ohne Kinderfreibeträge und Kappung der Kirchensteuer. Ohne Gewähr.

Steuerkurve 2026Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach zu versteuerndem Einkommen
GrenzsteuersatzDurchschnittssteuersatz
0 %10 %20 %30 %40 %50 %050 T€100 T€150 T€200 T€250 T€300 T€45.000 €: 34,0 % / 19,6 %

Einkommensteuer nach § 32a EStG ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Achse: zu versteuerndes Einkommen in Tausend Euro.

So rechnen wir

  1. 1Zu versteuerndes EinkommenEinkünfte nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen45.000 €
  2. 2Tarifzone nach § 32a EStG2. Progressionszone bis 69.878 €: Steuersatz steigt bis 42 %34,0 % Grenzsteuersatz
  3. 3Tarifliche EinkommensteuerFormel des Tarifs, auf volle Euro abgerundet8.835 €
  4. 4SolidaritätszuschlagEntfällt: Einkommensteuer unter der Freigrenze von 20.350 €0 €
  5. 5KirchensteuerKeine Kirchensteuer gewählt0 €
  6. 6Steuerlast gesamtDurchschnittssteuersatz 19,6 %8.835 €

Bis zum Grundfreibetrag (12.348 €) fällt keine Steuer an. Danach steigt der Steuersatz in zwei Progressionszonen von 14 % auf 42 %, ab 69.879 € gilt der Spitzensteuersatz 42 %, ab 277.826 € 45 %. Beim Splitting wird das Einkommen halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb der Freigrenze mit Milderungszone.

Ratgeber SteuertarifBrutto-Netto-RechnerSolidaritätszuschlag

Der Einkommensteuertarif in Stufen

Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen berechnet. Dieser Betrag ist nicht dein Bruttolohn und auch nicht dein Gewinn, sondern die Grundlage nach allen Abzügen.

Bis zum Grundfreibetrag bleibt dein Einkommen steuerfrei. 2025 sind das 12.096 €, 2026 dann 12.348 €. Bei Zusammenveranlagung zählt der doppelte Betrag.

Darüber steigt der Steuersatz mit jedem weiteren Euro an. Diesen Verlauf nennt man Steuerprogression.

Ab 68.480 € (2025) und 69.878 € (2026) greift der Spitzensteuersatz von 42 %. Die Reichensteuer von 45 % beginnt bei 277.826 €.

Eckwerte des Einkommensteuertarifs
Größe20252026
Grundfreibetrag, Einzelveranlagung12.096 €12.348 €
Grundfreibetrag, Zusammenveranlagung24.192 €24.696 €
Spitzensteuersatz 42 % ab68.480 €69.878 €
Reichensteuer 45 % ab277.826 €277.826 €
Soli-Freigrenze (Einkommensteuer), Einzelveranlagung19.950 €20.350 €

Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %. Bei Zusammenveranlagung gelten die Grenzen des Splittingtarifs doppelt.

Die tarifliche Einkommensteuer folgt einer Formel, die in § 32a EStG steht. Der Rechner bildet diese Formel nach und rundet wie das Finanzamt.

Die Systematik erklärt der Ratgeber Einkommensteuertarif.

Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen entsteht in mehreren Schritten. Zuerst ziehst du von deinen Einnahmen die Werbungskosten oder die Betriebsausgaben ab.

Danach folgen Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge. Erst der verbleibende Rest ist die Grundlage für den Tarif.

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € im Jahr, ohne Einzelnachweis.
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €, bei Zusammenveranlagung 72 €.
  • Kinderfreibetrag 2026: 9.756 € je Kind für beide Elternteile zusammen.
  • Kindergeld 2026: 259 € je Kind und Monat. Was günstiger ist, prüft das Finanzamt von Amts wegen.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2026: 4.260 € für das erste Kind.
  • Rentnerinnen und Rentner: Werbungskosten-Pauschbetrag 102 €.

Der Rechner arbeitet mit dem Wert, den du selbst ermittelst. Er prüft nicht, ob deine Abzüge vom Finanzamt anerkannt werden.

Wie du die Posten zusammenstellst, zeigen die Ratgeber Werbungskosten und Sonderausgaben.

Splitting, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Bei Zusammenveranlagung halbiert das Finanzamt die gemeinsamen Einkünfte. Auf die Hälfte rechnet es den Tarif und verdoppelt das Ergebnis. Dieses Ehegattensplitting senkt die Steuer meist deutlich.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer über der Freigrenze liegt: 2025 sind das 19.950 €, 2026 dann 20.350 €. Bei Zusammenveranlagung gilt der doppelte Wert.

In der Milderungszone steigt der Zuschlag langsam an. Oberhalb davon wird der volle Satz fällig.

Die Kirchensteuer beträgt 8 % oder 9 % der Einkommensteuer. Sie zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.

Ob Einzel- oder Zusammenveranlagung für dich günstiger ist, rechnet der Rechner nicht selbst aus. Für Paare lohnt der Vergleich beider Varianten.

Hilfe bietet der Ratgeber Steuererklärung für Paare.

Beispielrechnung und Tipps

Sonderfälle stecken nicht automatisch im Tarif. Eine Abfindung wird über die Fünftelregelung begünstigt. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld erhöhen über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz.

Ein Single mit 30.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt deutlich unter der Spitzenschwelle.

  • Erfasse alle Werbungskosten. Der Pauschbetrag von 1.230 € ist nur der Mindestabzug.
  • Prüfe jedes Jahr Vorsorgeaufwendungen und Spenden. Beide senken das zu versteuernde Einkommen.
  • Sinkt dein Einkommen, kannst du eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.
  • Für den Blick auf dein Monatsgehalt passt der Brutto-Netto-Rechner besser.
  • Eine Abfindung schätzt du mit dem Abfindung-Rechner grob ab.
BeispielBeispiel: Single mit 30.000 € zu versteuerndem Einkommen (2026)
Zu versteuerndes Einkommen30.000 €
Abzüglich Grundfreibetrag 202612.348 €
Verbleibt im Progressionsbereich17.652 €
Steuerpflichtiger Teil des Einkommens17.652 €

Auf diesen Teil wendet der Rechner den progressiven Tarif an. Der Grenzsteuersatz bleibt hier deutlich unter 42 %, weil diese Schwelle erst bei 69.878 € beginnt.

Häufige Fragen

Wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen?

Das hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Einkommensteuer an. Darüber steigt der Satz schrittweise, bis 42 % ab 69.878 € und 45 % ab 277.826 €. Eine Tabelle mit einem festen Betrag je Einkommenshöhe gibt es deshalb nicht.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 24.000 Euro?

Bei 24.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt fast der gesamte Betrag oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 €. Dieser Teil wird mit dem niedrigen Progressionssatz belastet, also deutlich unter 42 %. Bei Zusammenveranlagung zählt der doppelte Grundfreibetrag, dann fällt die Steuer niedriger aus. Den genauen Wert zeigt der Rechner.

Wie berechnet das Finanzamt die Einkommensteuer?

Das Finanzamt zieht von deinen Einkünften Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge ab. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen. Darauf wendet es den Tarif nach § 32a EStG an und setzt danach Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fest.

Einkommensteuer-Rechner oder Brutto-Netto-Rechner: Was passt?

Der Einkommensteuer-Rechner zeigt die Jahressteuer auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt dagegen dein monatliches Nettogehalt samt Sozialabgaben und Steuerklasse. Für die Planung des ganzen Jahres nutzt du den Einkommensteuer-Rechner.

Wie berechne ich als Ehepaar die Einkommensteuer?

Bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet. Darauf wendet das Finanzamt den Splittingtarif an: halbes Einkommen, normaler Tarif, verdoppeltes Ergebnis. In vielen Fällen ist die Steuer dann niedriger als bei getrennter Veranlagung.

Ist der Einkommensteuer-Rechner kostenlos und verbindlich?

Der Rechner liefert eine kostenlose Orientierung für Standardfälle. Verbindlich ist nur der Steuerbescheid deines Finanzamts. Sonderfälle wie ausländische Einkünfte, Verluste oder ein Behinderten-Pauschbetrag klärst du besser im Einzelfall.