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Steuer-Glossar

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein pauschaler Abzug für Werbungskosten von 1.230 € im Jahr. Das Finanzamt zieht diesen Betrag automatisch von deinem Bruttoarbeitslohn ab, ohne dass du Belege einreichen musst. Sind deine tatsächlichen beruflichen Ausgaben höher, gibst du sie einzeln in der Anlage N an, dann zählen sie statt der Pauschale. Bei einem pauschal versteuerten Mini-Job gibt es den Pauschbetrag nicht, bei Versorgungsbezügen von Rentnern sind es 102 €.

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Häufige Fragen

Was ist ein Arbeitnehmerpauschbetrag?

Er ist ein pauschaler Werbungskostenabzug von 1.230 € pro Jahr. Das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch, wenn deine beruflichen Ausgaben darunter liegen. Belege musst du dafür nicht einreichen.

Wie hoch ist der Arbeitnehmerpauschbetrag ab 2026?

Für 2025 und 2026 beträgt er 1.230 € im Jahr. Eine Anhebung auf 1.430 € ab 2027 ist geplant. Wer Versorgungsbezüge erhält, bekommt nur den Pauschbetrag von 102 €.

Welche Pauschalen kann ich als Arbeitnehmer absetzen?

Neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr, und die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer ab 2026. Diese Posten zählen zu deinen Werbungskosten und ersetzen den Pauschbetrag, sobald sie ihn übersteigen.

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