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Steuer-Glossar

Steuerklasse

Die Steuerklasse – oft Lohnsteuerklasse genannt – bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich von deinem Gehalt einbehält. Das Einkommensteuergesetz kennt sechs Klassen von I bis VI, die sich vor allem nach dem Familienstand richten. Alleinerziehende bekommen in Klasse II den Entlastungsbetrag von 4.260 €, in Klasse III wirkt der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 €. Die Klasse steuert nur den laufenden Abzug – deine endgültige Jahressteuer ergibt sich erst mit der Steuererklärung.

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Häufige Fragen

Was sind die Steuerklassen 1 bis 6?

Das Einkommensteuergesetz kennt sechs Lohnsteuerklassen. Klasse I gilt für Alleinstehende, Klasse II für Alleinerziehende, die Klassen III bis V sind für Verheiratete gedacht und Klasse VI trifft den zweiten Job. Manche Stellen sprechen von sieben Klassen, weil die Klasse IV mit Faktor als Variante hinzukommt.

Für wen lohnt sich die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5?

Sie passt zu Paaren, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Besserverdiener in Klasse III hat monatlich mehr Netto, der andere in Klasse V fast keine Freibeträge. Gemeinsam steht dem Paar so oft das höchste monatliche Netto zur Verfügung. Dafür müsst ihr eine Steuererklärung abgeben, und es kann zu Nachzahlungen kommen.

Welche Steuerklasse ist besser: 3 und 5 oder 4 und 4?

Verdienen beide ähnlich viel, ist 4/4 meist die einfachere Wahl. Bei deutlich unterschiedlichen Gehältern bringt 3/5 unterjährig mehr Netto, führt am Jahresende aber häufiger zu einer Nachzahlung. Wer beides ausgleichen möchte, wählt die Kombination 4 mit Faktor.

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Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z