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Steuer-Glossar

Feststellungserklärung

Eine Feststellungserklärung ist eine eigene Steuererklärung, mit der das Finanzamt Einkünfte ermittelt, die mehreren Personen gemeinsam zustehen. Sie ist Pflicht für Personengesellschaften, Erbengemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften, aber auch für Einzelunternehmer, deren Betrieb in einem anderen Finanzamtsbezirk liegt. Die Ergebnisse stehen im Feststellungsbescheid und werden in die Einkommensteuererklärung jedes Beteiligten übernommen. Gegen den Feststellungsbescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch möglich.

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Häufige Fragen

Wer muss die Feststellungserklärung abgeben?

Abgabepflichtig sind Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG, außerdem Erbengemeinschaften und Gemeinschaften von Miteigentümern, etwa bei einer vermieteten Immobilie. Auch Einzelunternehmer brauchen sie, wenn der Betrieb in einem anderen Finanzamtsbezirk liegt als der Wohnsitz. Die Pflicht gilt auch bei Verlusten oder einem Nullergebnis. Vermietet ein zusammen veranlagtes Ehepaar gemeinsam, ist in der Regel keine Feststellung nötig. Die Abgabe ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres vorgesehen.

Kann man eine Feststellungserklärung selber machen?

Grundsätzlich ja, wenn du die nötigen Unterlagen und Fachkenntnisse mitbringst. Die Abgabe läuft elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware, Papier ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bei mehreren Beteiligten, Sondervergütungen oder Auslandsbezug ist eine Steuerberatung sinnvoll.

Wann muss eine Erbengemeinschaft eine Feststellungserklärung abgeben?

Sobald die Erbengemeinschaft gemeinschaftliche Einkünfte erzielt, zum Beispiel Mieteinnahmen aus einem geerbten Haus. Dann werden die Einkünfte für alle Erben einheitlich festgestellt und nach Erbquote aufgeteilt. Jede Person gibt ihren Anteil in der eigenen Einkommensteuererklärung an.

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