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Steuer-Glossar

Arbeitszimmer

Ein Arbeitszimmer ist ein eigener, abgeschlossener Raum, den du überwiegend beruflich nutzt. Bildet dieser Raum den Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit, kannst du die Kosten dafür unbegrenzt absetzen. Trifft das nicht zu, greift seit 2023 kein Abzug mehr für das Zimmer. Stattdessen kommt die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag in Frage, höchstens 210 Tage und damit 1.260 € im Jahr.

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Häufige Fragen

Was sind die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer?

Der Raum muss durch Wände und eine Tür von der Wohnung getrennt sein. Er muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden, private Möbel oder Sportgeräte schaden. Eine Arbeitsecke hinter einem Regal oder Vorhang reicht in der Regel nicht aus.

Wann wird ein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt?

Anerkannt wird es nur, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ist. Entscheidend ist der inhaltliche Schwerpunkt deiner Arbeit, nicht allein die Zahl der Stunden. Steht dir im Betrieb ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung, fehlt es meist an dieser Voraussetzung.

Wie hoch ist die Pauschale fürs Arbeitszimmer?

Statt der Einzelkosten kannst du für das Arbeitszimmer eine Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen. Ohne Mittelpunkt der Tätigkeit nutzt du die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag, höchstens 210 Tage und damit 1.260 € im Jahr. Beide Pauschalen schließen sich für dieselbe Person aus.

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