Die Homeoffice-Pauschale bringt dir 6 € für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest – bis zu 1.260 € im Jahr. Der Rechner zeigt, was mit deinen Homeoffice-Tagen und deinen Pendeltagen zusammen herauskommt.
Homeoffice-Pauschale552,00 €92 Tage × 6 €
Pendeltage danach138
Pendlerpauschale an diesen Tagen786,60 €
Arbeitsweg + Homeoffice1.338,60 €
Zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Jeder weitere Euro Werbungskosten wirkt sich aus.
Für einen Arbeitstag gibt es entweder die Homeoffice- oder die Pendlerpauschale. Ab etwa 16 km einfacher Strecke ist die Pendlerpauschale je Tag höher als 6 €. Entscheidend ist aber, wo du tatsächlich gearbeitet hast. Mehr im Ratgeber Homeoffice-Pauschale.
Vereinfachte Rechnung, 5-Tage-Woche angenommen. Werte Stand 2026.
6 € pro Tag, höchstens 210 Tage
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € je Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest. Sie ist auf 210 Tage im Jahr begrenzt, also auf höchstens 1.260 €.
Ein eigenes Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht. Es genügt ein Schreibtisch in der Wohnzimmerecke oder am Küchentisch.
Den Tagessatz gibt es nur einmal pro Tag, auch wenn du mehrere Jobs hast. Außentermine sind erlaubt, solange der Schwerpunkt deiner Arbeit zu Hause liegt.
Nachweise über Strom-, Heizungs- oder Mietkosten verlangt das Finanzamt nicht. Notiere deine Homeoffice-Tage trotzdem, damit du bei Rückfragen alles belegen kannst.
Zusammen mit der Pendlerpauschale
An einem Tag gilt grundsätzlich nur eine der beiden Pauschalen: entweder 6 € für das Homeoffice oder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeit.
Zwei Ausnahmen sind wichtig. Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, darfst du beide Pauschalen ansetzen – typisch ist das bei Lehrkräften.
Auch bei einer Dienstreise oder einem Kundentermin am selben Tag geht beides. Voraussetzung ist, dass du mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit zu Hause gearbeitet hast.
Die Entfernungspauschale beträgt 2026 einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 galten 0,30 € bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. km.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln liegt die Entfernungspauschale bei höchstens 4.500 € im Jahr. Mit eigenem oder überlassenem Auto gibt es keine Obergrenze.
Für die Zahl der Pendeltage rechnet das Finanzamt meist mit 220 bis 230 Tagen im Jahr. Rechnest du mehr, musst du die Fahrten belegen.
Ab wann sich die Pauschale auszahlt
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € steht dir automatisch zu. Die Homeoffice-Pauschale wirkt steuerlich erst, wenn deine gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.
Die Pauschale deckt nur die laufenden Kosten deiner Wohnung ab, etwa Strom, Heizung und anteilige Miete. Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker oder Bürostuhl setzt du zusätzlich an.
Trage die Zahl deiner Homeoffice-Tage in der Anlage N ein. Selbstständige erfassen die Pauschale als Betriebsausgabe in der Gewinnermittlung.
Prüfe am Ende, ob sich der Einzelansatz lohnt. Liegst du mit allen Posten über 1.230 €, zahlt sich jede zusätzliche Position aus.
BeispielBeispiel: 3 Homeoffice-Tage pro Woche, 20 km einfacher Arbeitsweg, 45 Arbeitswochen
Homeoffice-Tage (3 Tage × 45 Wochen)135 Tage
Homeoffice-Pauschale (135 × 6 €)810 €
Pendeltage (2 Tage × 45 Wochen)90 Tage
Entfernungspauschale (90 × 20 km × 0,38 €)684 €
Werbungskosten zusammen1.494 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €
Über dem Pauschbetrag absetzbar264 €
Die Homeoffice-Pauschale ist mit 135 Tagen nicht ausgeschöpft. Der Betrag wirkt nur, soweit deine Werbungskosten über 1.230 € liegen.
Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?
Die Tagespauschale ist einfach: kein Nachweis, keine Prüfung deiner Wohnsituation. Wer die Höhe seiner Kosten nicht ermitteln will, fährt damit gut.
Ein häusliches Arbeitszimmer setzt voraus, dass du den Raum fast ausschließlich beruflich nutzt. Dieprivate Mitbenutzung darfst du mit höchstens 10 % ansetzen.
Für dieselben Tage schließen sich Pauschale und Arbeitszimmer aus. Liegen deine anteiligen Kosten hoch, rechne beide Wege einmal durch.
Ob sich das Arbeitszimmer im Einzelfall rechnet, hängt von deinen Kosten und den Voraussetzungen ab. Das solltest du nicht pauschal entscheiden.
Die Regeln für das Arbeitszimmer erklärt der Ratgeber Arbeitszimmer. Wie du die Pauschale in der Erklärung findest, zeigt die Anlage N.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Kilometerpauschale 2026?+
Die Entfernungspauschale beträgt 2026 einheitlich 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke. Diesen Satz multiplizierst du mit deinen Arbeitstagen. Bis 2025 galten 0,30 € bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. km. Der Pendlerpauschale-Rechner übernimmt die Rechnung.
Was ist besser: Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?+
Die Pauschale ist unkompliziert und braucht keinen Nachweis deiner Kosten. Das Arbeitszimmer bringt mehr, wenn dein anteiliger Aufwand hoch ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Für dieselben Tage kannst du beides nicht ansetzen. Rechne deinen Einzelfall durch.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale bei doppelter Haushaltsführung?+
Die Pauschale setzt voraus, dass du in deiner eigenen Wohnung arbeitest. Bei einer doppelten Haushaltsführung ist die Pauschale für Tage in der Zweitwohnung ausgeschlossen, soweit du deren Unterkunftskosten absetzen kannst; für Tage in der Hauptwohnung bleibt sie möglich. Kläre den Fall im Zweifel mit deinem Finanzamt.
Wie berechnet man die Kosten für ein Arbeitszimmer?+
Du ermittelst die anteiligen Kosten deiner Wohnung oder deines Hauses, etwa Miete, Heizung, Strom, Reinigung und Abschreibung. Diesen Anteil multiplizierst du mit dem Flächenanteil des Arbeitszimmers. Absetzen darfst du die Kosten nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen gelten für die Homeoffice-Pauschale?+
Du musst an dem Tag überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Ein eigenes Zimmer ist nicht nötig, der Küchentisch genügt. Fährst du an diesem Tag zur ersten Tätigkeitsstätte, entfällt der Tagessatz in der Regel.
Wie viele Homeoffice-Tage darf ich ansetzen?+
Höchstens 210 Tage im Jahr, das ergibt bis zu 1.260 €. Zählen darfst du nur Tage, an denen der Schwerpunkt deiner Arbeit zu Hause lag. Der Satz von 6 € gilt pro Tag nur einmal.