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Steuer-Glossar

Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen sind handwerkliche Arbeiten in deinem Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück, etwa Reparaturen, Wartung oder Modernisierung. Das Finanzamt zieht 20 % der Arbeitskosten direkt von deiner Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 € pro Jahr. Materialkosten sind nicht begünstigt und müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Bezahlt wird per Überweisung, denn eine Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

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Häufige Fragen

Wie werden die Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt?

Du ziehst 20 % der Arbeitskosten direkt von deiner Einkommensteuer ab, höchstens 1.200 € pro Jahr. Materialkosten zählen nicht dazu. Die Arbeiten müssen in deinem eigenen Haushalt im Inland oder im EU-/EWR-Raum ausgeführt werden.

Wie kann ich Lohnkosten und Materialkosten auf meiner Handwerkerrechnung ausweisen?

Der Betrieb soll beide Posten getrennt aufführen. Begünstigt ist nur der Lohnanteil samt Fahrt-, Maschinen- und Entsorgungskosten. Fehlt die Aufschlüsselung, erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an.

Wie muss eine Handwerkerrechnung für das Finanzamt aussehen?

Die Rechnung läuft auf deinen Namen und weist den Lohnanteil getrennt sowie die Umsatzsteuer aus. Bezahle per Überweisung und hebe Rechnung und Kontoauszug auf. Eine Quittung über Bargeld reicht nicht, und Vorauszahlungen im Jahr vor der Arbeit sind problematisch.

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