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Steuer-Glossar

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Du stellst die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber; die Differenz ist dein Gewinn oder Verlust. Erfasst wird nach dem Zufluss- und Abflussprinzip: Entscheidend ist, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht oder abgeht. Nutzen dürfen sie Freiberufler unabhängig von Umsatz und Gewinn sowie Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn.

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Häufige Fragen

Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Sie ist eine einfache Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Du ziehst die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab, der Rest ist dein Gewinn oder Verlust. Anders als bei der Bilanz zählt nur, was im Kalenderjahr tatsächlich zu- oder abgeflossen ist.

Kann man eine EÜR selber machen?

Ja. Du brauchst geordnete Aufzeichnungen aller Einnahmen und Ausgaben und die Belege dazu. Den Gewinn überträgst du in die amtliche Anlage EÜR, die nur elektronisch über ELSTER geht. Bei Unsicherheiten hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Wer muss die Anlage EÜR abgeben?

Alle, die ihren Gewinn per EÜR ermitteln, also Freiberufler und Selbstständige ohne Buchführungspflicht. Gewerbetreibende dürfen das nur unterhalb der Grenzen von 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn. Für jeden Betrieb ist eine eigene Anlage EÜR abzugeben. Eine formlose Gewinnermittlung reicht seit 2017 nicht mehr aus.

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