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Steuer-Glossar

Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL), die dein Arbeitgeber für dich anlegt. Gefördert werden vor allem Bausparverträge sowie Sparpläne auf Aktien und Fonds. Beim Bausparen beträgt die Zulage 9 %, beim Beteiligungssparen 20 %. Beide Förderungen lassen sich nebeneinander nutzen, sodass bis zu 122,30 € im Jahr möglich sind; die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen, bei Zusammenveranlagung bei 80.000 €.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

Anspruch haben Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten, die vermögenswirksame Leistungen anlegen. Auch bei einem Minijob ist die Zulage möglich. Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen die Grenze von 40.000 € nicht überschreitet, bei Zusammenveranlagung 80.000 €.

Woher weiß ich, ob ich eine Arbeitnehmersparzulage habe?

Dein Anlageinstitut bescheinigt dir die gezahlten vermögenswirksamen Leistungen, meist am Jahresende. Diese Bescheinigung füllst du als Anlage VL aus. Ob und in welcher Höhe die Zulage festgesetzt wurde, siehst du später im Steuerbescheid.

Für wen lohnt sich die Arbeitnehmersparzulage?

Sie lohnt sich vor allem für kleine und mittlere Einkommen, weil das zu versteuernde Einkommen oft deutlich unter dem Bruttolohn liegt. Familien mit Kindern profitieren zusätzlich, da Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen senken. Die Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.

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