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Steuer-Glossar

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung: Du verdienst regelmäßig höchstens 603 € im Monat, im Jahr bis zu 7.236 €. Neben dem Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung, die auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. In beiden Varianten gilt der gesetzliche Mindestlohn, und der Arbeitgeber führt pauschale Abgaben zur Sozialversicherung ab.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr. Sie hängt am gesetzlichen Mindestlohn und steigt, sobald dieser steigt. Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen zum Verdienst mit.

Wie viele Stunden darf ich beim Minijob arbeiten?

Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Entscheidend ist der Verdienst, denn zum Mindestlohn von 13,90 € sind etwa zehn Wochenstunden möglich. Verdienst du mehr pro Stunde, sinkt die Zahl der Stunden, bis die Grenze erreicht ist.

Was ändert sich ab Januar 2026 für Minijobber?

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 €, dadurch erhöht sich auch die Minijob-Grenze auf 603 € im Monat. Zum 1. Januar 2027 sollen Mindestlohn und Grenze erneut angehoben werden. Der pauschale Abgabensatz des Arbeitgebers bleibt davon abgesehen gleich.

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