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Steuer-Glossar

Rentenanpassungsbetrag

Der Rentenanpassungsbetrag ist die Summe aller regelmäßigen Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenjahr. Er zeigt, um wie viel deine Jahresbruttorente seit dem zweiten Rentenjahr gestiegen ist. Anders als der Rentenfreibetrag, der einmal festgeschrieben wird und konstant bleibt, ist dieser Teil der Rente in voller Höhe steuerpflichtig. Die Deutsche Rentenversicherung meldet den Betrag an die Finanzverwaltung.

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Häufige Fragen

Wie kann ich den Rentenanpassungsbetrag ermitteln?

Ziehe von deiner aktuellen Jahresbruttorente den Betrag des zweiten Rentenjahres ab, in dem dein Rentenfreibetrag festgeschrieben wurde. Die Deutsche Rentenversicherung weist den Wert in der Rentenbezugsmitteilung aus. Auf Wunsch schickt sie dir eine Bescheinigung über die Meldung an die Finanzverwaltung.

Was ist der Rentenanpassungsbetrag im Steuerbescheid?

Das Finanzamt erfasst ihn als Teil deiner steuerpflichtigen Renteneinkünfte. Dein Rentenfreibetrag bleibt dabei als fester Eurobetrag unverändert. Nur die späteren Rentenerhöhungen erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen.

Wie hoch wird der Rentenanpassungsbetrag versteuert?

Der Rentenanpassungsbetrag unterliegt in voller Höhe der Besteuerung, anders als der steuerfreie Rentenfreibetrag. Er zählt damit zum steuerpflichtigen Anteil deiner Rente. Ob am Ende Steuern anfallen, hängt von deinem gesamten Einkommen ab.

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