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Formular erklärt

Anlage Vorsorgeaufwand: Renten-, Kranken-, Pflege- und sonstige Versicherungsbeiträge

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Haftpflicht und Unfallversicherung: Was in die Anlage Vorsorgeaufwand gehört und wie du sie ausfüllst.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Die Anlage Vorsorgeaufwand sammelt deine Versicherungsbeiträge für das Kalenderjahr. Sie gelten als Sonderausgaben und senken dein zu versteuerndes Einkommen.

Wer muss es ausfüllen?

Fast alle, die Versicherungsbeiträge zahlen. Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner füllen die Anlage aus, bei Zusammenveranlagung reicht eine gemeinsame Anlage.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Grundangaben (Zeilen 1–3)Name und Steuernummer. Bei Zusammenveranlagung geben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner eine gemeinsame Anlage ab.Die Steuernummer steht auf deinem letzten Steuerbescheid. Prüfe sie, bevor du abgibst.
Beiträge zur Altersvorsorge (Zeilen 4–10)Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, freiwillige Beiträge und zertifizierte Basisrenten (Rürup).Die Werte findest du in der Lohnsteuerbescheinigung, meist unter Nummer 22, 23a und 23b.
Inländische gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (Zeilen 11–22)Beiträge pflichtversicherter und freiwillig versicherter Arbeitnehmer, Firmenzahler, Selbstständiger und Rentner samt Zusatzbeiträgen, Zuschüssen und Erstattungen.Beiträge zur Basisabsicherung sind voll abziehbar. Wahlleistungen und ein Krankengeldanspruch wirken sich nur begrenzt aus.
Inländische private Kranken- und Pflegeversicherung (Zeilen 23–29)Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung sowie Zuschüsse und Beitragsrückerstattungen.Dein Versicherer bescheinigt, welcher Anteil auf die Basisabsicherung und welcher auf Zusatzleistungen entfällt.
Ausländische Kranken- und Pflegeversicherung (Zeilen 30–36)Beiträge zu einer ausländischen Kranken- und Pflegeversicherung. Ob gesetzlich oder privat, spielt hier keine Rolle.Rechne die Beträge in Euro um und halte die Nachweise des Versicherers bereit.
Beiträge für andere Personen (Zeilen 37–42)Du hast die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für andere übernommen, etwa für Kinder ohne Kindergeldanspruch oder für deine Eltern.Für Kinder mit Kindergeldanspruch gehören die Beiträge in die Anlage Kind.
Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeilen 43–48)Arbeitslosenversicherung sowie Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen.Für diese Beiträge gilt ein Höchstbetrag von 1.900 € oder 2.800 €. Entscheidend sind steuerfreie Zuschüsse zu deiner Krankenversicherung.
Ergänzende Angaben (Zeilen 49–55)Angaben zu steuerfreien Zuschüssen, Arbeitgeberbeiträgen, Beihilfen und Ansprüchen auf Versorgungsbezüge.Diese Angaben entscheiden mit, welcher Höchstbetrag für dich gilt. Bei Zusammenveranlagung macht jeder seine eigenen Angaben.
Elektronisch gemeldete Zeilen (eZeilen)Viele Beitragsdaten melden Arbeitgeber, Krankenkassen und Rententräger direkt an das Finanzamt. Diese Zeilen sind farblich hervorgehoben.Trage hier nur etwas ein, wenn deine Werte abweichen. Vergleiche die übernommenen Daten im Belegabruf.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 52 Zeilen. Zu 42 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Beiträge zur Altersvorsorge
4Arbeitnehmeranteil laut Nr. 23 a / b der Lohnsteuerbescheinigung300
5Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (abzüglich steuerfreier Zuschüsse laut Nr. 22 b der Lohnsteuerbescheinigung) – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –301
6Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –302
7Erstattete Beiträge und / oder steuerfreie Zuschüsse zu den Zeilen 4 bis 6 (ohne Zuschüsse, die von den Beiträgen laut Zeile 8 abzuziehen sind und ohne Zuschüsse laut den Zeilen 9 und 10)309
8 Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004 (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) – ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden – 303
9Arbeitgeberanteil / -zuschuss laut Nr. 22 a / b der Lohnsteuerbescheinigung304
10 Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung 306
Arbeitnehmerbeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung
11Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung320
12In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt322
13Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen laut Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung323
14Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge324
15In Zeile 14 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung325
Beiträge anderer Personen (z. B. bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)
16Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemacht werden – (z. B. bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)326
17In Zeile 16 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt328
18Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltend gemacht werden – (z. B. bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)329
19Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge330
20In Zeile 19 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt331
21Zuschuss zu den Beiträgen laut den Zeilen 16 und / oder 18 – ohne Beträge laut den Zeilen 34 und 36 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)332
22 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge 338
Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
23Beiträge zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)350
24Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen351
25Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge352
26Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen laut den Zeilen 23 und / oder 24 (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)353
Beiträge zu Wahlleistungen / Zusatzversicherungen
27 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) und / oder zu zusätzlichen Pflegeversicherungen abzüglich erstatteter Beiträge 354
Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
28Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge laut Zeile 34 –) zur Krankenversicherung, die mit einer inländischen Krankenversicherung vergleichbar ist (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)333
29In Zeile 28 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt334
30Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge laut Zeile 36 –) zur sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflichtversicherung, die mit einer inländischen Pflegeversicherung vergleichbar ist335
31Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge336
32In Zeile 31 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung337
33 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen und zusätzlichen Pflegeversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge 339
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
34Gesetzliche Krankenversicherung laut Nr. 24 a der Lohnsteuerbescheinigung360
35Private Krankenversicherung laut Nr. 24 b der Lohnsteuerbescheinigung361
36Gesetzliche Pflegeversicherung laut Nr. 24 c der Lohnsteuerbescheinigung362
Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
37 Identifikationsnummer der mitversicherten Person 600
38 Name, Vorname, Geburtsdatum der mitversicherten Person
39Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)601
40Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu Pflege-Pflichtversicherungen602
41Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge603
42Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu privaten Kranken- und / oder Pflegeversicherungen (ohne Basisabsicherung, z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen)604
Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung:
43 Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung laut Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung 370
Einzelangaben
44Bezeichnung · Betrag · Summe500
45Bezeichnung · Betrag · Summe501
46Bezeichnung · Betrag · Summe502
47Bezeichnung · Betrag · Summe503
48Bezeichnung · Betrag · Summe504
Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
49Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?307
Es bestand 2025 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit
50– als Beamter / Beamtin380
51– als Vorstandsmitglied / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/in381
52– als (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)382
53 – als (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum) – Tätigkeitsbezeichnung
54Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorgung383
Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis
55 Es wurde Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis - insbesondere Betriebsrente / Werkspension - bezogen, bei dem es sich nicht um steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (Zeile 11 bis 16 der Anlage N) handelt. Bei Altersteilzeit ist hier keine Eintragung vorzunehmen. 385

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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