Der Brutto-Netto-Rechner zeigt dir, was von deinem Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Du erfährst, welche Abzüge anfallen, wie Steuerklasse und Bundesland wirken und warum die Sozialabgaben ab einer bestimmten Gehaltshöhe nicht weiter steigen.
Netto pro Monat (geschätzt)2.497,42 €
Lohnsteuer−476,08 €
Solidaritätszuschlag−0,00 €
Kirchensteuer−0,00 €
Krankenversicherung−332,50 €
Pflegeversicherung−91,20 €
Rentenversicherung−353,40 €
Arbeitslosenversicherung−49,40 €
Lohnsteuer nach Programmablaufplan 2026, gesetzlich versichert, ohne Freibeträge. Jahreswerte durch zwölf geteilt. Werte 2026 prüfen.
So rechnet der Rechner
Aus dem Jahresbrutto berechnet der Rechner die Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 mit Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II). Die Sozialabgaben gelten bis zur Beitragsbemessungsgrenze: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose.
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, der im Arbeitsvertrag steht. Darin stecken alle Bezüge: Grundgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni oder Zuschläge.
Netto ist der Betrag, der am Monatsende auf deinem Konto ankommt. Die Differenz sind Steuern und Sozialabgaben.
Verträge nennen fast immer das Brutto, weil Lohnsteuer und Beiträge von deinen persönlichen Verhältnissen abhängen. Dein Arbeitgeber kennt dein Netto deshalb nicht aus dem Vertrag.
Der Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Werten des jeweiligen Jahres und deinen Angaben. Du bekommst eine realistische Schätzung, kein verbindliches Ergebnis. Ob dein Netto im Einzelfall abweicht, hängt von deiner Krankenkasse, Freibeträgen und weiteren Bezügen ab.
Diese Abzüge gehen vom Gehalt ab
Bei den Steuern behält dein Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Sie ist eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer.
Lohnsteuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 sind das 12.348 €, bei Zusammenveranlagung 24.696 €.
Dazu kommen je nach Situation der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Er greift 2026 erst, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über 20.350 € liegt, bei Zusammenveranlagung über 40.700 €.
Die Kirchensteuer liegt bei 8 % oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland. Sie zahlen nur Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Gemeinschaft.
Rentenversicherung: 18,6 % des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, ebenfalls hälftig geteilt
Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag der Kasse, hälftig geteilt
Pflegeversicherung: 3,6 %, hälftig geteilt, mit Abweichungen je nach Kinderzahl und Bundesland
Steuerklasse, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich einbehält. Sie richtet sich nach Familienstand und Kindern, nicht nach der Höhe deines Verdienstes.
Für Ledige und Kinderlose gilt Steuerklasse I, für Alleinerziehende Steuerklasse II. Verheiratete wählen zwischen IV/IV und III/V, mehr dazu im Ratgeber Steuerklassen.
Freibeträge senken den laufenden Abzug. Dazu zählen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und ein eingetragener Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
Zwei Grenzen bremsen die Sozialabgaben. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind 2026 höchstens 69.750 € im Jahr beitragspflichtig, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höchstens 101.400 €.
Auf Einkommen über diesen Grenzen zahlst du keine Sozialabgaben mehr. Steuern fallen aber weiter an, denn hier gilt der Einkommensteuertarif ohne Obergrenze.
Beitragspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung101.400,00 €
Beitragsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung18.600,00 €
Beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung69.750,00 €
Beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung50.250,00 €
Höchstens beitragspflichtiges Gehalt 2026101.400,00 € in der Rentenversicherung
Sozialabgaben berechnet der Rechner nur bis zur jeweiligen Grenze. Der darüber liegende Teil des Gehalts bleibt beitragsfrei.
Tipps: So bleibt mehr netto übrig
Ein eingetragener Freibetrag senkt den monatlichen Lohnsteuerabzug sofort. Du musst nicht bis zur Steuererklärung warten. Den Antrag stellst du beim Finanzamt, ein Muster für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung hilft dabei.
Bei deutlich unterschiedlich hohen Einkommen bringt der Wechsel auf III/V monatlich mehr netto. Der Antrag ist über das Muster für den Steuerklassenwechsel möglich. Über das Jahr gleicht die Steuererklärung den Unterschied wieder aus.
Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich zum Pauschbetrag. Welche Belege zählen, zeigt die Checkliste für Arbeitnehmer.
Krankenkasse vergleichen: Ein niedrigerer Zusatzbeitrag erhöht dein Netto direkt.
Betriebliche Altersvorsorge prüfen: Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze lassen sich per Gehaltsumwandlung fördern.
Vermögenswirksame Leistungen beantragen: Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag zahlt der Arbeitgeber oft bis zu 40 € pro Monat oben drauf, dazu kann die Arbeitnehmersparzulage kommen.
Kinderfreibetrag eintragen lassen, wenn Kinder vorhanden sind: Er senkt den laufenden Abzug, das Kindergeld bleibt trotzdem.
Häufige Fragen
Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?+
Abgezogen werden die Lohnsteuer sowie je nach Situation Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dazu kommen die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber behält alles direkt ein und führt es ab.
Wie viel netto bleibt von 3.000 € brutto?+
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn das Ergebnis hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Krankenkasse und Kinderzahl ab. Der Rechner zeigt dir für deine Angaben den passenden Betrag. Als Orientierung: Je nach Steuerklasse und Einkommen gehen meist rund ein Viertel bis gut ein Drittel des Bruttogehalts für Steuern und Abgaben ab.
Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto?+
Steuerklasse III hat den geringsten Lohnsteuerabzug und damit das höchste monatliche Netto. Sie steht nur Verheirateten offen, deren Partner in Steuerklasse V wechselt. Über das Jahr gleicht die Steuererklärung den Effekt wieder aus.
Zahle ich 2026 noch Solidaritätszuschlag?+
Nur bei höheren Einkommen. Der Satz liegt bei 5,5 % der Einkommensteuer und greift 2026 erst ab einer festgesetzten Einkommensteuer von über 20.350 €, bei Zusammenveranlagung über 40.700 €. Für die meisten Arbeitnehmer entfällt der Soli damit.
Kann der Rechner auch netto in brutto umrechnen?+
Viele Gehaltsrechner bieten diese Richtung als Netto-Brutto-Rechner an. Eine grobe Näherung ist, das gewünschte Netto je nach Steuerklasse mit dem 1,3- bis 1,6-Fachen anzusetzen und dann anzupassen. Für ein genaues Ergebnis brauchst du die Rückwärtsberechnung.
Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?+
Der Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Werten des gewählten Jahres und deinen Angaben. Individuelle Faktoren wie der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, ein geldwerter Vorteil oder Lohnersatzleistungen verändern das Ergebnis. Nimm den Wert deshalb als gute Schätzung, nicht als verbindliche Zusage.