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Steuer-Glossar

Besteuerungsanteil

Der Besteuerungsanteil ist der Prozentsatz deiner gesetzlichen Rente, den du im Ruhestand versteuern musst. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Für Renten bis 2005 liegt er bei 50 %, für spätere Jahrgänge steigt er schrittweise an. Wer 2026 erstmals Rente bezieht, versteuert 84 %. Der steuerfreie Rest wird als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit gleich.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil der Rente im Jahr 2026?

Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, versteuert 84 % der Rente. Die übrigen 16 % bleiben dauerhaft steuerfrei. Dieser steuerfreie Teil wird als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben und ändert sich nicht mehr.

Wie viel Steuern muss ich auf eine Rente von 3.000 € zahlen?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn entscheidend ist dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Bei 3.000 € Monatsrente sind das 36.000 € Jahresbruttorente, davon rund 30.240 € steuerpflichtig. Davon gehen noch Abzüge wie der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € und Vorsorgeaufwendungen ab, erst danach greift der Steuertarif.

Welche Jahrgänge sind die größten Verlierer bei der Rente?

Je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Der Besteuerungsanteil steigt bis zum Jahr 2058 auf 100 %, der Rentenfreibetrag sinkt entsprechend. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt aber immer vom Einzelfall ab.

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Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z