Zum Inhalt springen
Steuer-Glossar

Fünftelregelung

Die Fünftelregelung ist eine Tarifermäßigung nach § 34 EStG für außerordentliche Einkünfte wie eine Abfindung. Sie verteilt die Zahlung nicht wirklich auf fünf Jahre, sondern rechnet für die Steuerberechnung nur ein Fünftel zum übrigen Einkommen hinzu. Die Mehrsteuer auf dieses Fünftel wird mit fünf multipliziert und zur Steuer auf den übrigen Betrag addiert. Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Regelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug anwenden; wer sie nutzen will, beantragt sie in der Steuererklärung.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Das Finanzamt rechnet die Abfindung aus dem zu versteuernden Einkommen heraus und ermittelt die Steuer für den verbleibenden Betrag. Danach zählt es ein Fünftel der Abfindung hinzu und berechnet die Steuer erneut. Die Differenz aus beiden Steuerbeträgen wird mit fünf multipliziert; das ist die Steuer auf die Abfindung.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?

Wenn dein übriges Einkommen schon so hoch ist, dass der Spitzensteuersatz erreicht ist, bringt die Regelung kaum etwas. Der Satz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen über 69.878 €. Dann fällt bereits auf das erste Fünftel der hohe Satz an, und der Vorteil schrumpft auf null.

Muss ich die Fünftelregelung beantragen?

Ja. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Regelung im Lohnsteuerabzug nicht mehr an, die Zahlung läuft also zunächst voll in den Abzug. Den Vorteil bekommst du erst über die Einkommensteuererklärung, in der das Finanzamt die Begünstigung prüft und zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z