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Steuer-Glossar

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine laufende Meldung an das Finanzamt, in der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer mit der gezahlten Vorsteuer verrechnen. Aus der Differenz ergibt sich eine Zahllast oder ein Erstattungsbetrag. Ob du monatlich oder vierteljährlich meldest, richtet sich nach der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres. Abgegeben wird die Anmeldung elektronisch über ELSTER, in der Regel bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums.

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Häufige Fragen

Wann muss eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden?

In der Regel bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Fällt die Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag. Mit einer Dauerfristverlängerung gewinnst du einen weiteren Monat Zeit.

Wann ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich?

Maßgeblich ist die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres. Bei mehr als 9.000 € meldest du monatlich, zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich. Bei bis zu 2.000 € kann dich das Finanzamt auf Antrag von der Voranmeldung befreien.

Wie funktioniert eine USt-Voranmeldung?

Du berechnest die Umsatzsteuer aus deinen steuerpflichtigen Umsätzen und ziehst die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ab. Die Differenz trägst du in das ELSTER-Formular ein. Bei einer Zahllast musst du den Betrag zusätzlich fristgerecht überweisen.

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