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Steuer-Glossar

Freibetrag

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert und deshalb steuerfrei bleibt. Übersteigt dein Einkommen den Freibetrag, versteuerst du nur den darüber liegenden Teil. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € bei Zusammenveranlagung. Anders als bei einer Freigrenze bleibt der Freibetrag in voller Höhe erhalten, auch wenn du ihn überschreitest.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag im Jahr 2026?

2026 liegt er bei 12.348 € für Alleinstehende. Bei Zusammenveranlagung zählt er doppelt, also 24.696 €. Bis zu dieser Höhe bleibt dein zu versteuerndes Einkommen steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?

Beim Freibetrag bleibt der Betrag selbst steuerfrei, versteuert wird nur der übersteigende Teil. Bei einer Freigrenze entfällt die Steuerbefreiung dagegen komplett, sobald der Betrag auch nur um einen Cent überschritten wird.

Welche Freibeträge hat man als Rentner?

Für Rentnerinnen und Rentner gilt derselbe Grundfreibetrag von 12.348 € wie für alle anderen. Dazu kommen je nach Situation der Altersentlastungsbetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €. Welche Beträge im Einzelfall greifen, hängt von Rentenbeginn und Einkünften ab.

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