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Steuer-Glossar

E-Bilanz

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung deiner Bilanz und deiner Gewinn- und Verlustrechnung an das Finanzamt. Rechtsgrundlage ist § 5b EStG: Wer seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, muss die Abschlussdaten per Datenfernübertragung senden. Das Format dafür heißt XBRL, der Aufbau folgt einer Taxonomie, die das Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu veröffentlicht. Papier ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer unbilligen Härte.

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Häufige Fragen

Was ist eine E-Bilanz?

Die E-Bilanz ist die elektronische Fassung deines Jahresabschlusses. Du übermittelst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als amtlich vorgegebenen Datensatz an das Finanzamt. Ein PDF oder ein Ausdruck genügt dafür nicht.

Wer muss eine E-Bilanz abgeben?

Pflicht besteht für alle, die ihren Gewinn per Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Dazu zählen buchführungspflichtige Gewerbetreibende, Kapitalgesellschaften und bilanzierende Personengesellschaften wie OHG und KG. Auch Land- und Forstwirte sowie Freiberufler, die freiwillig bilanzieren, sind betroffen.

Kann man eine E-Bilanz selbst erstellen?

Ja, wenn du deine Buchhaltung selbst machst und eine Software nutzt, die das XBRL-Format erzeugt. Für die Übermittlung brauchst du ein ELSTER-Konto mit Zertifikat. Bei unklarer Kontenzuordnung hilft eine Steuerberatung.

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