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Steuer-Glossar

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist ein prozentualer Zuschlag zur Einkommensteuer oder Lohnsteuer. Sie zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, zum Beispiel der evangelischen oder katholischen Kirche. Der Satz liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 % und in allen anderen Bundesländern bei 9 %. Sie entsteht erst, wenn überhaupt Einkommensteuer anfällt, also oberhalb des Grundfreibetrags.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Sie beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Maßstab ist nicht das Bruttogehalt, sondern die festgesetzte Einkommensteuer.

Hat man mehr Netto, wenn man aus der Kirche austritt?

Ja, denn mit dem Austritt endet die Kirchensteuerpflicht zum Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam wird. Dafür kannst du die gezahlte Kirchensteuer dann nicht mehr als Sonderausgabe absetzen, was den Vorteil etwas verkleinert.

Warum zahle ich Kirchensteuer, obwohl ich nicht in der Kirche bin?

Bei pauschaler Lohnsteuer, etwa für Sachzuwendungen oder für Minijobs, führen Arbeitgeber häufig Kirchensteuer ab, auch wenn Beschäftigte keiner Kirche angehören. Ein Hinweis an den Arbeitgeber kann das verhindern.

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