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Steuer-Glossar

Sachbezug

Ein Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, den dir dein Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Statt Geld bekommst du Waren, Gutscheine oder Dienstleistungen, etwa einen Tankgutschein oder eine vom Arbeitgeber bezahlte Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Liegt der Wert im Kalendermonat bei höchstens 50 €, sind solche Vorteile steuer- und sozialversicherungsfrei. Achtung: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – schon ein Cent darüber macht den ganzen Betrag steuerpflichtig.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter Sachbezug?

Ein Sachbezug ist eine Leistung des Arbeitgebers, die nicht als Geld auf dem Konto landet. Typisch sind Warengutscheine, Tankgutscheine oder eine vom Arbeitgeber bezahlte Fitnessstudio-Mitgliedschaft. Der Wert gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn, bleibt aber bis zur Monatsgrenze von 50 € steuerfrei.

Warum wird der Sachbezug vom Gehalt abgezogen?

Der Sachbezug erhöht in der Lohnabrechnung zuerst dein Bruttogehalt. Weil du die Leistung schon als Ware oder Gutschein erhalten hast, zieht die Lohnabrechnung den Betrag am Ende wieder vom Nettogehalt ab. So bekommst du den Vorteil nicht doppelt ausgezahlt.

Was zählt alles zum steuerfreien Sachbezug?

Begünstigt sind echte Sachleistungen und zweckgebundene Gutscheine, zum Beispiel für Waren, Tanken, Fitness oder Mobilität. Bargeld, Karten mit eigener IBAN oder PayPal-Funktion und frei auszahlbare Gutscheine zählen nicht dazu. Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet, und die Grenze liegt bei 50 €.

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