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Steuer-Glossar

Einspruch

Der Einspruch ist der außergerichtliche Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid oder einen anderen Verwaltungsakt des Finanzamts. Du legst ihn schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt ein. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe; die Bekanntgabe gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post. Wirksam ist der Einspruch auch ohne Begründung, die Gründe kannst du später nachreichen.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter einem Einspruch?

Der Einspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem du dich gegen einen Bescheid oder eine andere Entscheidung des Finanzamts wehrst. Er verhindert, dass der Bescheid bestandskräftig wird, und löst eine erneute Prüfung aus. Möglich ist er gegen Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Verwaltungsakte.

Wie schreibe ich einen Einspruch?

Nenne den Bescheid mit Datum und deiner Steuernummer und erkläre kurz, was du anders siehst. Unterschreibe das Schreiben und sende es innerhalb der Frist an das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist nicht zwingend, du kannst sie nachreichen.

Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?

Der Einspruch ist der Rechtsbehelf im Steuerrecht und richtet sich gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden. Der Widerspruch stammt aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht und greift außerhalb des Steuerrechts, etwa bei kommunalen Bescheiden oder zivilrechtlichen Forderungen. Gegen einen Bußgeldbescheid heißt der Rechtsbehelf ebenfalls Einspruch, dort gilt eine Frist von zwei Wochen.

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