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Steuer-Glossar

Familienkasse

Die Familienkasse ist die Stelle der Bundesagentur für Arbeit, die Kindergeld und Kinderzuschlag festsetzt und auszahlt. Sie ist die erste Anlaufstelle für Familien mit Kindern und bearbeitet Anträge, Mitteilungen und Nachweise. 2026 beträgt das Kindergeld 259 € je Kind und Monat. Zuständig ist meist die Familienkasse an deinem Wohnort, in Sonderfällen wie bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Zentrale Kindergeldservice.

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Häufige Fragen

Wie beantrage ich Kindergeld bei der Familienkasse?

Den Antrag stellst du online über den eService der Familienkasse oder schriftlich mit dem Formular. Für ein neugeborenes Kind gibt es einen eigenen Online-Antrag. Nötig sind unter anderem die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und deine Bankverbindung.

Welche Familienkasse ist für mich zuständig?

In der Regel ist die Familienkasse an deinem Wohnort zuständig. Bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes oder bei Kindern mit Behinderung kann der Zentrale Kindergeldservice zuständig sein. Im Zweifel fragst du direkt bei der Familienkasse nach.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag?

Kindergeld erhalten Eltern für ihr Kind unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Beide Leistungen setzt die Familienkasse fest und zahlt sie aus.

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