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Steuer-Glossar

Flurstück

Ein Flurstück ist ein amtlich vermessener, räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster und trägt eine eigene Flurstücksnummer. Bezeichnet wird es meist mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer aus Zähler und Nenner, etwa „Gemarkung Musterdorf, Flur 15, Flurstück 274/3“. In Bayern gibt es keine Fluren. Ein Grundstück im Grundbuch kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Flurstück und einem Grundstück?

Das Flurstück ist die vermessungstechnische Einheit im Liegenschaftskataster. Das Grundstück ist die rechtliche Einheit im Grundbuch. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Wie sieht eine Flurstücksnummer aus?

Die Nummer gilt innerhalb einer Gemarkung und wird oft als Zähler mit Nenner geschrieben, etwa 274/3. Möglich sind auch Kombinationen mit Buchstaben wie 234 a. Weil dieselbe Nummer in mehreren Gemarkungen auftreten kann, gehört die Gemarkung immer dazu.

Wo finde ich Flurstücksdaten und die Flurkarte?

Zuständig ist das Kataster- oder Vermessungsamt deines Kreises. Viele Bundesländer stellen die Daten zusätzlich in ihren Geoportalen bereit. Dort siehst du die Flurstücksgrenzen mit Nummern, teils auch die Fläche und den Bodenrichtwert.

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