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Steuer-Glossar

Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie ist eine Steuervergütung für Geringverdiener mit einem langen Arbeitsweg. Sie wurde 2021 eingeführt, weil die Entfernungspauschale bei fehlender Einkommensteuer nichts bringt, und gilt seit dem Steueränderungsgesetz 2025 unbefristet. Die Prämie beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Ausgezahlt wird sie nur, wenn sie mindestens 10 € erreicht.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf eine Mobilitätsprämie?

Anspruch haben Arbeitnehmer und Selbstständige, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt – 2026 sind das 12.348 € für Ledige und 24.696 € für zusammen veranlagte Paare. Der einfache Arbeitsweg muss länger als 20 Kilometer sein. Bei Arbeitnehmern müssen außerdem die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.

Für wen lohnt sich die Mobilitätsprämie?

Sie lohnt sich vor allem für Geringverdiener und Auszubildende mit weitem Arbeitsweg, die keine oder kaum Einkommensteuer zahlen. Bei kurzem Arbeitsweg oder niedrigen Fahrtkosten bleibt der Anspruch bei null. Du musst die Prämie mit einer Steuererklärung beantragen, auch wenn du sonst nicht abgabepflichtig bist.

Wie wird die Mobilitätsprämie berechnet?

Bemessungsgrundlage ist die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer, soweit deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Dieser Betrag wird auf die Unterschreitung des Grundfreibetrags begrenzt. Aus der so ermittelten Bemessungsgrundlage ergeben sich 14 % als Prämie.

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