Zum Inhalt springen
Steuer-Glossar

Sollversteuerung

Die Sollversteuerung ist der gesetzliche Regelfall für die Umsatzsteuer (§ 16 Abs. 1 UStG). Deine Umsätze werden nach den vereinbarten Entgelten versteuert: Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem du die Lieferung oder Leistung ausgeführt hast. Ob die Rechnung schon geschrieben ist oder der Kunde schon gezahlt hat, spielt keine Rolle. Nur mit Genehmigung des Finanzamts darfst du stattdessen nach vereinnahmten Entgelten abrechnen, also die Istversteuerung nach § 20 UStG nutzen.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kann ich rückwirkend einen Antrag auf Istversteuerung stellen?

Der Antrag auf Istversteuerung ist an keine Frist gebunden. Er kann zum Beispiel schon im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder später gestellt werden. Ob das Finanzamt rückwirkend zustimmt, hängt vom Einzelfall ab; kläre das mit deinem Finanzamt.

Wann muss ich die Umsatzsteuer abführen?

Bei Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem du die Leistung ausgeführt hast. Genau für diesen Zeitraum meldest du sie an und zahlst sie. Auf den Zahlungseingang kommt es dabei nicht an.

Wann entsteht die Umsatzsteuer bei Anzahlungen?

Erhältst du eine Anzahlung oder Abschlagszahlung, bevor du die Leistung erbracht hast, entsteht die Umsatzsteuer anteilig schon mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung. Diese Mindest-Istversteuerung gilt unabhängig davon, ob du eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis gestellt hast.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung im Einzelfall. Fachlich geprüft von der Redaktion steuern.org. Alle Begriffe von A bis Z