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Steuer-Glossar

Vorsteuer

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die auf einer Eingangsrechnung steht. Du zahlst sie, wenn du als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen für dein Unternehmen einkaufst. Diese Steuer kannst du vom Finanzamt zurückholen, denn wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung und die Verwendung für dein Unternehmen. Als Kleinunternehmer kannst du keine Vorsteuer abziehen.

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Häufige Fragen

Was versteht man unter Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dir ein anderes Unternehmen für eine Leistung in Rechnung stellt. Für den leistenden Betrieb ist es Umsatzsteuer, für dich als Empfänger wird daraus die Vorsteuer. Es ist also dieselbe Steuer, nur aus der Sicht des Einkaufs betrachtet.

Wann zahle ich Vorsteuer und wann Umsatzsteuer?

Vorsteuer zahlst du beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen für dein Unternehmen. Umsatzsteuer erhebst du auf deine eigenen Verkäufe und führst sie an das Finanzamt ab. Beide Beträge verrechnest du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Wann bekommt man Vorsteuer zurück?

Ist deine gezahlte Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer aus deinen Verkäufen, entsteht ein Vorsteuerüberhang. Diesen Differenzbetrag erstattet dir das Finanzamt. Nötig sind eine ordnungsgemäße Rechnung und eine Leistung für dein Unternehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Steuersatz der Eingangsleistung, meist 19 % oder 7 %.

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