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Steuer-Glossar

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung für erwerbstätige Frauen während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten höchstens 13 € je Kalendertag von ihrer Krankenkasse; liegt das Nettoeinkommen darüber, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss. Frauen ohne eigene gesetzliche Mitgliedschaft, etwa privat oder familienversichert mit Minijob, bekommen einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Die Leistung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

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Häufige Fragen

Wann bekommt man Mutterschaftsgeld und wie viel?

Mutterschaftsgeld gibt es während der Mutterschutzfristen, also in den Wochen vor und nach der Geburt. Gesetzlich Versicherte erhalten höchstens 13 € je Kalendertag von der Krankenkasse, den Rest bis zum Nettolohn zahlt der Arbeitgeber. Wer nicht selbst gesetzlich versichert ist, bekommt einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Ist Mutterschaftsgeld weniger als das Gehalt?

In der Regel nicht, denn der Arbeitgeberzuschuss füllt die Lücke zwischen Mutterschaftsgeld und deinem durchschnittlichen Nettolohn auf. Grundlage ist meist der Nettoverdienst der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist. Sonderfälle wie eine Beschäftigung in der Elternzeit können aber zu einer niedrigeren Zahlung führen.

Wann bekommt man Mutterschaftsgeld und wann Elterngeld?

Mutterschaftsgeld läuft nur während der Mutterschutzfristen rund um die Geburt. Danach kannst du Elterngeld beantragen, das eine andere Leistung ist und eigene Regeln hat. Beide Leistungen sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz.

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