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Steuer-Glossar

Rentenfreibetrag

Der Rentenfreibetrag ist der feste Euro-Betrag deiner gesetzlichen Rente, der dauerhaft steuerfrei bleibt. Das Finanzamt berechnet ihn einmalig aus der Jahresbruttorente des Jahres, das auf das Jahr des Rentenbeginns folgt. Danach gilt er lebenslang unverändert, auch wenn deine Rente durch spätere Rentenanpassungen steigt. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 2025 sind es 16,5 %, 2026 noch 16 %.

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Häufige Fragen

Wie hoch darf die Rente sein, um steuerfrei zu bleiben?

Steuerfrei bleibst du, wenn dein steuerpflichtiges Renteneinkommen zusammen mit weiteren Einkünften unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt, bei Zusammenveranlagung unter dem Doppelten. Davon gehen noch der Rentenfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € ab. Eine feste Rentenhöhe lässt sich deshalb nicht nennen, weil der Freibetrag individuell ist.

Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag?

Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu und wird jedes Jahr neu festgelegt, 2026 sind es 12.348 €. Der Rentenfreibetrag gilt nur für die gesetzliche Rente und wird einmalig als Euro-Betrag festgeschrieben. Er bleibt lebenslang gleich, auch wenn deine Rente steigt.

Wie viel Steuern muss ich bei 1.500 € Rente bezahlen?

Das lässt sich pauschal nicht sagen, denn entscheidend sind dein Rentenbeginn, dein persönlicher Rentenfreibetrag und alle weiteren Einkünfte. Aus den 1.500 € im Monat ergeben sich 18.000 € Jahresbruttorente, davon zieht das Finanzamt den Rentenfreibetrag und Pauschbeträge ab. Ob danach Steuern anfallen, zeigt der Steuerbescheid oder eine Vorabberechnung.

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