| Steuernummer und Finanzamt | Im ersten Abschnitt wählst du das Bundesland und gibst deine Steuernummer ein. ELSTER ermittelt daraus automatisch das zuständige Finanzamt. Hast du noch keine Steuernummer, beantragst du sie vorher mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. | Beantrage fehlende ELSTER-Zugangsdaten früh. Der Aktivierungscode kommt per Post, das dauert einige Tage. |
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| Allgemeine Angaben und Besteuerungsart | Hier trägst du die Art deines Unternehmens sowie den Ort der Geschäftsleitung ein. Außerdem gibst du an, ob du nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten abrechnest (§ 16 und § 20 UStG). | Bei der Ist-Versteuerung zählt der Zahlungseingang, bei der Soll-Versteuerung der Zeitpunkt der Leistung. Die Ist-Versteuerung muss das Finanzamt genehmigt haben. |
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| Steuerpflichtige Umsätze | Trage deine steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen als Nettobeträge ein, getrennt nach allgemeinem und ermäßigtem Steuersatz. Anzahlungen und unentgeltliche Wertabgaben gehören ebenfalls in diese Zeilen. Beträge in fremder Währung rechnest du in Euro um. | Bemessungsgrundlagen gibst du in vollen Euro ohne Cent an. Negative Beträge kennzeichnest du mit einem Minuszeichen. |
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| Steuerfreie Umsätze und innergemeinschaftlicher Handel | Steuerfreie Umsätze mit und ohne Vorsteuerabzug haben eigene Zeilen. Dazu kommen innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen sowie Ausfuhrlieferungen in Drittländer. | Für innergemeinschaftliche Lieferungen brauchst du zusätzlich die Zusammenfassende Meldung. Beide Angaben sollten zueinander passen. |
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| Reverse-Charge und Dreiecksgeschäfte | Leistungen, bei denen du die Steuer als Leistungsempfänger schuldest (§ 13b UStG), trägst du in den dafür vorgesehenen Zeilen ein. Gleiches gilt für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte. | Rechnungen aus dem EU-Ausland kommen ohne Umsatzsteuer. Du berechnest die Steuer selbst und ziehst sie im Abschnitt Vorsteuer (Zeile 83) wieder ab, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. |
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| Abziehbare Vorsteuerbeträge | Hier stehen die Steuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmer, aus innergemeinschaftlichen Erwerben, die Einfuhrumsatzsteuer und die Vorsteuer aus Reverse-Charge-Leistungen. Anzugeben sind die ausgewiesenen Steuerbeträge, nicht die Netto-Rechnungssummen. | Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Prüfe Rechnungsdatum und Steuerausweis, bevor du die Beträge summierst. |
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| Kleinunternehmer nach § 19 UStG | Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, musst du in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Ausnahmen gelten etwa, wenn du Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe oder nach § 13b UStG schuldest oder das Finanzamt dich auffordert. Ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen. | Wer keine Umsatzsteuer ausweist, darf auch keine Vorsteuer ziehen. Ein Verzicht auf die Regelung bindet dich für mehrere Jahre. |
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| Berechnung und Zahlung | Im letzten Abschnitt rechnet ELSTER Umsatzsteuer und Vorsteuer gegeneinander auf. Davon zieht das Programm deine geleisteten Vorauszahlungen ab. Übrig bleibt eine Abschlusszahlung oder ein Erstattungsbetrag. | Soll eine Erstattung mit anderen Steuerschulden verrechnet werden, kreuzt du das in Zeile 20 an. Die Abschlusszahlung ist einen Monat nach Eingang der Erklärung fällig. |
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| Abgabe über ELSTER | Die Umsatzsteuererklärung wird elektronisch übermittelt. Der Hauptvordruck USt 2 A enthält auch die früheren Angaben der Anlage UR. Die Anlage UN ist nur nötig, wenn du im Ausland ansässig bist. | Die Jahreserklärung ist regulär bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Nutze vor dem Versand die Prüfschaltfläche im Formular. Grundlagen stehen unter Umsatzsteuer für Selbstständige. |
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