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Formular erklärt

Umsatzsteuererklärung: Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Umsatzsteuererklärung Schritt für Schritt erklärt: Umsätze, Vorsteuer, Kleinunternehmer und Abgabe.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Die Umsatzsteuererklärung ist die Jahresabrechnung deiner Umsatzsteuer. Darin meldest du alle Umsätze, Vorsteuerbeträge und geleisteten Vorauszahlungen eines Kalenderjahres. Das Finanzamt prüft damit, ob deine Voranmeldungen gestimmt haben und ob Steuer nachzuzahlen oder zu erstatten ist.

Wer muss es ausfüllen?

Abgeben müssen Unternehmerinnen und Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Dazu zählen auch Freiberuflerinnen und Freiberufler. Wer die Kleinunternehmer-Regelung nutzt, ist meist von der Übermittlung befreit, in bestimmten Fällen aber trotzdem erklärungspflichtig.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Steuernummer und FinanzamtIm ersten Abschnitt wählst du das Bundesland und gibst deine Steuernummer ein. ELSTER ermittelt daraus automatisch das zuständige Finanzamt. Hast du noch keine Steuernummer, beantragst du sie vorher mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.Beantrage fehlende ELSTER-Zugangsdaten früh. Der Aktivierungscode kommt per Post, das dauert einige Tage.
Allgemeine Angaben und BesteuerungsartHier trägst du die Art deines Unternehmens sowie den Ort der Geschäftsleitung ein. Außerdem gibst du an, ob du nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten abrechnest (§ 16 und § 20 UStG).Bei der Ist-Versteuerung zählt der Zahlungseingang, bei der Soll-Versteuerung der Zeitpunkt der Leistung. Die Ist-Versteuerung muss das Finanzamt genehmigt haben.
Steuerpflichtige UmsätzeTrage deine steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen als Nettobeträge ein, getrennt nach allgemeinem und ermäßigtem Steuersatz. Anzahlungen und unentgeltliche Wertabgaben gehören ebenfalls in diese Zeilen. Beträge in fremder Währung rechnest du in Euro um.Bemessungsgrundlagen gibst du in vollen Euro ohne Cent an. Negative Beträge kennzeichnest du mit einem Minuszeichen.
Steuerfreie Umsätze und innergemeinschaftlicher HandelSteuerfreie Umsätze mit und ohne Vorsteuerabzug haben eigene Zeilen. Dazu kommen innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen sowie Ausfuhrlieferungen in Drittländer.Für innergemeinschaftliche Lieferungen brauchst du zusätzlich die Zusammenfassende Meldung. Beide Angaben sollten zueinander passen.
Reverse-Charge und DreiecksgeschäfteLeistungen, bei denen du die Steuer als Leistungsempfänger schuldest (§ 13b UStG), trägst du in den dafür vorgesehenen Zeilen ein. Gleiches gilt für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte.Rechnungen aus dem EU-Ausland kommen ohne Umsatzsteuer. Du berechnest die Steuer selbst und ziehst sie im Abschnitt Vorsteuer (Zeile 83) wieder ab, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
Abziehbare VorsteuerbeträgeHier stehen die Steuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmer, aus innergemeinschaftlichen Erwerben, die Einfuhrumsatzsteuer und die Vorsteuer aus Reverse-Charge-Leistungen. Anzugeben sind die ausgewiesenen Steuerbeträge, nicht die Netto-Rechnungssummen.Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Prüfe Rechnungsdatum und Steuerausweis, bevor du die Beträge summierst.
Kleinunternehmer nach § 19 UStGNutzt du die Kleinunternehmerregelung, musst du in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Ausnahmen gelten etwa, wenn du Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe oder nach § 13b UStG schuldest oder das Finanzamt dich auffordert. Ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.Wer keine Umsatzsteuer ausweist, darf auch keine Vorsteuer ziehen. Ein Verzicht auf die Regelung bindet dich für mehrere Jahre.
Berechnung und ZahlungIm letzten Abschnitt rechnet ELSTER Umsatzsteuer und Vorsteuer gegeneinander auf. Davon zieht das Programm deine geleisteten Vorauszahlungen ab. Übrig bleibt eine Abschlusszahlung oder ein Erstattungsbetrag.Soll eine Erstattung mit anderen Steuerschulden verrechnet werden, kreuzt du das in Zeile 20 an. Die Abschlusszahlung ist einen Monat nach Eingang der Erklärung fällig.
Abgabe über ELSTERDie Umsatzsteuererklärung wird elektronisch übermittelt. Der Hauptvordruck USt 2 A enthält auch die früheren Angaben der Anlage UR. Die Anlage UN ist nur nötig, wenn du im Ausland ansässig bist.Die Jahreserklärung ist regulär bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Nutze vor dem Versand die Prüfschaltfläche im Formular. Grundlagen stehen unter Umsatzsteuer für Selbstständige.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 120 Zeilen. Zu 108 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Berichtigte Erklärung
3Berichtigte Steuererklärung110
Angaben zum Unternehmen
4 Wirtschafts-Identifikationsnummer
5 Name des Unternehmers
6 ggf. abweichender Firmenname
7 Art des Unternehmens
Adresse oder Postfach
8 Straße
9 Hausnummer · Hausnummerzusatz · Adressergänzung
10 Postleitzahl · Ort
11 Postleitzahl zum Postfach · Postfach
Kontakt
12 Telefon
13 E-Mail-Adresse
Im Ausland ansässiger Unternehmer
14Im Ausland ansässiger Unternehmer Bitte tätigen Sie in diesem Fall auch Angaben auf der Anlage UN.125
Fiskalvertreter
15Fiskalvertreter Bitte tätigen Sie in diesem Fall auch Angaben auf der Anlage FV.126
Kleinunternehmer
16Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung Datum des Wechsels136
Dauer der Unternehmereigenschaft
171. Zeitraum
182. Zeitraum
Art der Besteuerung
19Die Steuer wurde berechnet nach133
Verrechnung / Abtretung
20Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten (Teilen Sie bitte die Verrechnungswünsche dem Finanzamt gesondert mit).129
Ergänzende Angaben zur Steuererklärung
21Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen. · Ergänzende Angaben zur Steuererklärung · Bearbeiterkennzeichen · Mandantennummer · (Feld wird nicht gedruckt) Ihr Zeichen/gegebenenfalls Zuordnungskriterium für Bescheiddatenübermittlung · Name · Vorname123
Adresse oder Postfach
21a Straße, Hausnummer · Postleitzahl, Wohnort
Kontakt
21b Telefon · zusätzliche Angaben
Umsätze zum allgemeinen Steuersatz
22Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %177
Unentgeltliche Wertabgaben
23Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 19 %178
24Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 19 %179
Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7 %
25Lieferungen und sonstige Leistungen zu 7 %275
Unentgeltliche Wertabgaben
26Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 7 %195
27Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 7 %196
Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 0 %
28Lieferungen und sonstige Leistungen zu 0 %157
Unentgeltliche Wertabgaben
29Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 0 %158
30Sonstige Leistungen nach § 3 Absatz 9a UStG zu 0 %159
Umsätze zu anderen Steuersätzen
31Umsätze zu anderen Steuersätzen155, 156
Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG
32Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer777
33Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben), für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein)346, 347
34Übrige steuerpflichtige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, für die keine Steuer zu entrichten ist361
Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung beziehungsweise Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG)
35Steuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte Anzahlungen infolge des Wechsels der Besteuerungsform317
Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen und ähnlichem wegen Steuersatzänderung
36Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen und ähnlichem wegen Steuersatzänderung319
Summe
37Summe der Steuer (zu übertragen in Zeile 103)
a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG)
38an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer741
39neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer744
40neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG)749
b) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG)
41Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG)752
42Umsätze nach §
43Umsätze im Sinne des Offshore-Steuerabkommens, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere
44Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG
45Summe der Zeilen 42 bis 44237
a) nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend
46nach § 4 Nummer 12 UStG (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken)286
47nach § 4 Nummer287
b) zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend
48nach § 19 Absatz 1 UStG236
49nach §240
Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe
50von bestimmten Gegenständen und Anlagegold nach §§ 4b und 25c UStG791
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG)
51zum Steuersatz von 19 %781
52zum Steuersatz von 7 %793
53zum Steuersatz von 0 %780
54zu anderen Steuersätzen798, 799
55neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3 UStG) von Lieferern ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum allgemeinen Steuersatz794, 796
Summe
56Summe der Steuer (zu übertragen in Zeile 104)
Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer
57Lieferungen, die der Auslagerung vorangegangen sind (§ 4 Nummer 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 UStG)852, 853
Summe
58Summe der Steuer (zu übertragen in Zeile 105)
Lieferungen des ersten Abnehmers
59Lieferungen des ersten Abnehmers742
Lieferungen, für die der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer schuldet
60zum Steuersatz von 19 %751
61zum Steuersatz von 7 %746
62zum Steuersatz von 0 %750
63zu anderen Steuersätzen747, 748
Summe
64Summe der Steuer (zu übertragen in Zeile 106)
Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer
65Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)846, 847
66Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG)873, 874
67Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG)877, 878
Summe
68Summe der Steuer (zu übertragen in Zeile 107)
Betrag
69Umsätze, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten)
70Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet209
71Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten)213
72Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern)214
73Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Absatz 1a UStG211
74Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG721
75Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)205
76In den Zeilen 72, 74 und 75 enthaltene Umsätze, die nach § 15 Absatz 2 und 3 UStG den Vorsteuerabzug ausschließen204
77Auf den inländischen Streckenanteil entfallende Umsätze grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Absatz 3 UStG)212
78Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte (in Abschnitt B enthalten)650
Steuer
79Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG)320
80Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG)761
81Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)762
82Vorsteuerabzug für die Steuer, die der Abnehmer als Auslagerer nach § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG schuldet (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 UStG)466
83Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)467
84Vorsteuerbeträge nach dem Durchschnittssatz für bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 23a UStG)334
85Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG)759
86Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)760
Summe
87Summe der Vorsteuerbeträge (zu übertragen in Zeile 109)
Ergänzende Angabe
88Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG (in den Zeilen 79, 84 und 85 enthalten)637
Angaben zur erstmaligen Verwendung von Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen
89Sind im Kalenderjahr 2025 Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile, für die Vorsteuer abgezogen worden ist, erstmals tatsächlich verwendet worden? · Lage des Grundstücks oder Gebäudes · Zeitpunkt der erstmaligen tatsächlichen Verwendung · Art der Verwendung im Erstjahr · Umfang der Verwendung im Erstjahr · insgesamt angefallene Vorsteuer · in den Vorjahren - Investitionsphase - bereits abgezogene Vorsteuer370
Haben sich im Jahr 2025 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert bei
901. Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?371
912. anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?372
923. Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?369
Die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, haben sich seitdem geändert durch:
93Veräußerung · Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG · Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG
94Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung
Nutzungsänderung
95Nutzungsänderung, und zwar
96Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken (insbesondere bei Mieterwechsel).
97steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt; Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung.
98Andere Gründe für die geänderte Beurteilung des Vorsteuerabzugs: · Begründung
nachträglich abziehbar zurückzuzahlen
99zu 1. (z. B. Grundstücke, § 15a Absatz 1 Satz 2 UStG)
100zu 2. (z. B. andere Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG)
101zu 3. (z. B. Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 2 UStG)
Summe
102Summe357, 359
Steuer
103Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben (aus Zeile 37)
104Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe (aus Zeile 56)
105Umsatzsteuer, die vom Auslagerer oder Lagerhalter geschuldet wird (§ 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG) (aus Zeile 58)
106Umsatzsteuer, die vom letzten Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft geschuldet wird (§ 25b Absatz 2 UStG) (aus Zeile 64)
107Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird (aus Zeile 68)
108Zwischensumme
109Abziehbare Vorsteuerbeträge (aus Zeile 87)
110Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG nachträglich abziehbar sind (aus Zeile 102)
111Verbleibender Betrag
112Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG zurückzuzahlen sind (aus Zeile 102)
113In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach § 6a Absatz 4 Satz 2 UStG geschuldet werden318
114Steuerbeträge, die nach § 17 Absatz 1 Satz 7 UStG geschuldet werden331
115Steuer- und Vorsteuerbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen (nur für Kleinunternehmer, die § 19 Absatz 1 UStG anwenden)391
116Umsatzsteuer Überschuss
Mitwirkung bei der Steuererklärung
117Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung einer selbständig und eigenverantwortlich tätigen und zur Hilfeleistung in Steuersachen nach §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes befugten Person oder Vereinigung angefertigt. · Anrechenbare Beträge (aus Zeile 18 der Anlage UN)
Verbleibende Umsatzsteuer / Verbleibender Überschuss
118Verbleibende Umsatzsteuer Verbleibender Überschuss816
119Vorauszahlungssoll 2025 (einschließlich Sondervorauszahlung)
Noch an die Finanzkasse zu entrichten - Abschlusszahlung / Erstattungsanspruch -
120Noch an die Finanzkasse zu entrichten – Abschlusszahlung - Erstattungsanspruch820

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Umsatzsteuererklärung 2025.

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