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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 49

Umsatzsteuererklärung Zeile 49: Steuerfreie Umsätze, die zum Gesamtumsatz gehören

In Zeile 49 trägst du steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben ein, die nach § 19 Absatz 2 UStG zum Gesamtumsatz gehören. Der Betrag steht in voller Höhe ohne Cent.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
nach §C. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › b) zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend– Text
nach §C. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › b) zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2 UStG) gehörend240 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 49?

Zeile 49 erfasst steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, die zum Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG gehören. Diese Umsätze sind steuerfrei, werden aber bei der Prüfung des Gesamtumsatzes für die Kleinunternehmer-Regelung mitgezählt.

Ein Beispiel ist der Verkauf eines Grundstücks nach § 4 Nummer 9 Buchstabe a UStG, wenn es sich nicht um einen Hilfsumsatz handelt. Gesamtumsatz sind deine steuerbaren Umsätze abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze, etwa nach § 4 Nummer 11 bis 29 UStG.

Die Zeile steht im Abschnitt C nach Zeile 48, in der steuerfreie Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG stehen. Beide Zeilen betreffen unterschiedliche steuerfreie Umsätze.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Vorschrift als Text und den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negatives Ergebnis ist möglich. Die Kennzahl lautet 240.

Trage nur den Gesamtbetrag aus Anzahlungen und Restzahlung im Jahr der Leistungsausführung ein. Reine Anzahlungen zu steuerfreien Umsätzen trägst du nicht ein.

Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, die nicht zum Gesamtumsatz gehören, etwa Vermietungsumsätze, gehören in die Zeilen 46 und 47. Steuerfreie Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG gehören in Zeile 44.

  • Vorschrift und Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
  • Kennzahl 240
  • Nur steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, die zum Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG gehören

Häufige Fehler

Verwechsle Zeile 49 nicht mit Zeile 48. In Zeile 48 stehen steuerfreie Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG. In Zeile 49 stehen andere steuerfreie Umsätze, die zum Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG gehören.

Wenn du in Zeile 16 den Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung eingetragen hast, musst du zusätzlich Angaben zur Regelbesteuerung machen, etwa in Abschnitt B, Zeile 35 oder in Abschnitt C, Zeilen 38, 41 bis 45 oder Zeile 49. Ohne diese Angaben meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.
  • FehlerPrüfregel 30414Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese. Sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, ist in der Zeile 16 der 01.01.einzutragen.
  • FehlerPrüfregel 30423Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind nicht zulässig. Es sind Eintragungen zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 30424Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorgenommen. Sofern es sich um einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr handelt, ist das Datum des Wechsels in Zeile 16 anzugeben. Handelt es sich nicht um einen solchen Wechsel, sind entweder die Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG oder zur Regelbesteuerung zu entfernen und gegebenenfalls Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, in der Zeile 115 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

Zeile 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202549
2018–202277
2016–201747

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 49 der Umsatzsteuererklärung ein?

Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben, die nach § 19 Absatz 2 UStG zum Gesamtumsatz gehören. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 48 und Zeile 49?

Zeile 48 betrifft steuerfreie Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG. Zeile 49 betrifft steuerfreie Umsätze, die zum Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG gehören.

Welche Kennzahl hat Zeile 49?

Die Kennzahl lautet 240.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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