Umsatzsteuererklärung Zeile 16: Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung
Hier trägst du das Datum ein, ab dem du von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung wechselst. Das Datum ergibt sich aus dem Überschreiten der Umsatzgrenzen oder aus deinem Verzicht.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung Datum des WechselsA. Allgemeine Angaben › Kleinunternehmer | 136 | Datum (TT.MM.JJJJ) |
Was gehört in Zeile 16?
Wann musst du ein Datum eintragen?
Worauf du achten musst
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30935Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG andere Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen. Bitte tragen Sie auch ein, welche Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen.
- HinweisPrüfregel 30936Sie haben angegeben, welche Gründe für die Nutzungsänderung bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG vorliegen. Bitte kreuzen Sie auch an, dass andere Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen.
- HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
- HinweisPrüfregel 30098Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Berechnung der Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten (Zeile 19) gemacht. Wird die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) angewendet, ist keine Angabe in Zeile 19 erforderlich. Bitte entfernen Sie den Eintrag in Zeile 19, wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung anwenden.
- HinweisPrüfregel 30933Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG eine Nutzungsänderung vorliegt. Bitte tragen Sie auch ein, ob ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen.
- HinweisPrüfregel 30934Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen. Bitte tragen Sie auch ein, dass es sich um eine Nutzungsänderung handelt.
- FehlerPrüfregel 30720Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) wegen Nutzungsänderung nicht zulässig.
- FehlerPrüfregel 30725Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.
- FehlerPrüfregel 30745Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind ergänzende Angaben zu steuerpflichtigen Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, nicht zulässig.
- FehlerPrüfregel 30730Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind für die Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.
Dazu kommen 11 weitere Prüfungen dieser Zeile.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 16 der Umsatzsteuererklärung 2025 ein?
Wann muss ich in Zeile 16 kein Datum eintragen?
Was passiert, wenn ich in Zeile 16 ein Datum eintrage, aber die anderen Angaben fehlen?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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