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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 16

Umsatzsteuererklärung Zeile 16: Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung

Hier trägst du das Datum ein, ab dem du von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung wechselst. Das Datum ergibt sich aus dem Überschreiten der Umsatzgrenzen oder aus deinem Verzicht.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung Datum des WechselsA. Allgemeine Angaben › Kleinunternehmer136 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 16?

In Zeile 16 trägst du das Datum ein, an dem du von der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG zur Regelbesteuerung wechselst. Das Datum gibst du im Format TT.MM.JJJJ an.

Das Feld gehört zum Abschnitt „A. Allgemeine Angaben“, Block „Kleinunternehmer“. Die Kennzahl lautet 136.

Wann musst du ein Datum eintragen?

Du trägst ein Datum ein, wenn du dein Unternehmen im laufenden Kalenderjahr gegründet hast und dein Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 UStG die Grenze von 25.000 € überschreitet. Dann ist das Datum des Umsatzes einzutragen, mit dem die Grenze überschritten wurde.

Ebenso trägst du ein Datum ein, wenn dein Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 € überschreitet. Auch hier ist das Datum des Umsatzes maßgeblich, mit dem die Grenze überschritten wurde.

Wenn du ab Beginn des Jahres auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG verzichtest, trägst du den 1. Januar 2025 ein. An den Verzicht bist du für mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.

Hat dein Gesamtumsatz im Jahr 2024 mehr als 25.000 € betragen, unterliegen deine Umsätze ab dem 1. Januar 2025 ohnehin der Regelbesteuerung. Dann trägst du in Zeile 16 kein Datum ein. Unternehmer, die in einem anderen EU-Staat ansässig sind, füllen Zeile 16 nicht aus.

Worauf du achten musst

Trägst du ein Datum ein, weil du eine Umsatzgrenze überschritten hast, erklärst du die Umsätze bis zum Wechsel als steuerfreie Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG in Zeile 48 und die Umsätze danach in Abschnitt B (Zeilen 22 bis 31, Zeile 35) und/oder Abschnitt C (Zeilen 38, 41 bis 45, Zeile 49). Fehlen diese Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Verzichtest du zum 1. Januar auf die Kleinunternehmer-Regelung, sind Angaben in Zeile 48 dagegen nicht zulässig.

Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG in Zeile 48 sind bestimmte andere Angaben nicht zulässig, zum Beispiel zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG wegen Nutzungsänderung.

Zeile 19 lässt du nur leer, wenn du im ganzen Jahr ausschließlich die Kleinunternehmer-Regelung angewendet hast. Im Jahr des Wechsels gibst du dort an, wie du die Steuer für die Zeit der Regelbesteuerung berechnest.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30935Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG andere Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen. Bitte tragen Sie auch ein, welche Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen.
  • HinweisPrüfregel 30936Sie haben angegeben, welche Gründe für die Nutzungsänderung bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG vorliegen. Bitte kreuzen Sie auch an, dass andere Gründe für die Nutzungsänderung vorliegen.
  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel 30098Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Berechnung der Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten (Zeile 19) gemacht. Wird die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) angewendet, ist keine Angabe in Zeile 19 erforderlich. Bitte entfernen Sie den Eintrag in Zeile 19, wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung anwenden.
  • HinweisPrüfregel 30933Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG eine Nutzungsänderung vorliegt. Bitte tragen Sie auch ein, ob ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen.
  • HinweisPrüfregel 30934Sie haben angegeben, dass bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ein Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt beziehungsweise Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken und/oder eine steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt beziehungsweise ein Übergang von einer Vermietung für NATO- oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfreien Vermietung und/oder andere Gründe für eine Nutzungsänderung vorliegen. Bitte tragen Sie auch ein, dass es sich um eine Nutzungsänderung handelt.
  • FehlerPrüfregel 30720Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) wegen Nutzungsänderung nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel 30725Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel 30745Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind ergänzende Angaben zu steuerpflichtigen Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet, nicht zulässig.
  • FehlerPrüfregel 30730Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind für die Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.

Dazu kommen 11 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 16 der Umsatzsteuererklärung 2025 ein?

Das Datum des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung. Das kann das Datum sein, an dem du die Umsatzgrenze überschreitest, oder der 1. Januar, wenn du auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtest.

Wann muss ich in Zeile 16 kein Datum eintragen?

Wenn du 2025 nicht gewechselt hast, zum Beispiel weil du die Kleinunternehmer-Regelung weiter anwendest. Auch wenn dein Gesamtumsatz 2024 schon über 25.000 € lag, trägst du kein Datum ein, denn dann giltst du ab 1. Januar 2025 ohnehin als regelbesteuert.

Was passiert, wenn ich in Zeile 16 ein Datum eintrage, aber die anderen Angaben fehlen?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn nach dem Überschreiten einer Umsatzgrenze die Angaben zu steuerfreien Umsätzen in Zeile 48 oder zur Regelbesteuerung in Abschnitt B oder C fehlen. Bei einem Verzicht zum 1. Januar darfst du Zeile 48 dagegen nicht ausfüllen.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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