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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 92

Umsatzsteuererklärung Zeile 92: Einmalig verwendete Wirtschaftsgüter: geänderte Verhältnisse

Hier kreuzt du an, wenn sich 2025 die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug bei Wirtschaftsgütern oder Leistungen geändert haben, die nur einmalig für Umsätze verwendet wurden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
3. Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Haben sich im Jahr 2025 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert bei369 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 92?

Zeile 92 gehört zum Abschnitt J „Berichtigung des Vorsteuerabzugs“. Du kreuzt hier an, wenn sich im Jahr 2025 die Verhältnisse geändert haben, die ursprünglich für den Vorsteuerabzug maßgebend waren.

Betroffen sind Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind. Das ist der Unterschied zu Zeile 91: Dort geht es um Wirtschaftsgüter und Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig verwendet wurden.

Trifft die Änderung auf mehrere Gruppen zu, setzt du die Kreuze in Zeile 90, 91 und 92 entsprechend.

So füllst du die Zeile aus

Das Feld ist ein Ankreuzfeld. Ein Eintrag „1“ bedeutet Ja. Trifft die Änderung nicht zu, bleibt das Feld leer.

Wenn du hier ein Kreuz setzt, musst du auch angeben, wodurch sich die Verhältnisse geändert haben. Dafür sind die Zeilen 93 bis 98 vorgesehen.

Außerdem musst du die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge eintragen. Für diese Gruppe gehören sie in Zeile 101.

  • Zeile 93: Veräußerung
  • Zeile 94: Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung
  • Zeile 95: Nutzungsänderung
  • Zeile 98: andere Gründe für die geänderte Beurteilung

Häufige Fehler

ELSTER weist dich darauf hin, wenn du Vorsteuerberichtigungsbeträge angegeben hast, aber das Kreuz in Zeile 92 fehlt. Umgekehrt meldet das Programm, wenn das Kreuz gesetzt ist, aber die Berichtigungsbeträge fehlen.

Ein weiterer Hinweis kommt, wenn du eine Änderung angegeben hast, aber nicht erkennbar ist, in welcher der Zeilen 90, 91 oder 92 sie liegt. Trage das Kreuz in der richtigen Zeile ein.

Wenn du eine Änderung angegeben hast, musst du auch angeben, wodurch sie eingetreten ist. Fehlt diese Angabe, meldet ELSTER das ebenfalls.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30930Sie haben nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge zu Wirtschaftsgütern und so weiter (§ 15a Absatz 2 UStG) angegeben. Es fehlt jedoch die Eintragung, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Bitte ergänzen Sie diese Eintragung.
  • HinweisPrüfregel 30929Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Dazugehörige nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge (Wirtschaftsgüter und so weiter, § 15a Absatz 2 UStG) fehlen jedoch. Bitte tragen Sie auch die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge ein.
  • HinweisPrüfregel 30932Sie haben angegeben, dass sich die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, geändert haben (Veräußerung, Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG, Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG, Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung oder Nutzungsänderung). Bitte tragen Sie auch ein, wo sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben (in den Zeilen 90, Zeile 91 und/oder Zeile 92).
  • HinweisPrüfregel 30931Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben (durch Angabe(n) in Zeile 90, Zeile 91 und/oder Zeile 92). Bitte tragen Sie auch ein, wodurch sich die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, geändert haben (Veräußerung, Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG, Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG, Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung oder Nutzungsänderung).
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).

Zeile 92 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202592
2018–2022139
2016–201778

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 92 der Umsatzsteuererklärung ein?

Du setzt ein Kreuz, wenn sich 2025 die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug bei Wirtschaftsgütern oder sonstigen Leistungen geändert haben, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wurden. Trifft das nicht zu, bleibt die Zeile leer.

Worin unterscheidet sich Zeile 92 von Zeile 91?

Zeile 91 betrifft Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig verwendet wurden. Zeile 92 betrifft dagegen Wirtschaftsgüter und Leistungen, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wurden.

Wo trage ich die Vorsteuerberichtigung für einmalig verwendete Wirtschaftsgüter ein?

Die dazugehörigen nachträglich abziehbaren oder zurückzuzahlenden Beträge trägst du in Zeile 101 ein. Dort steht der Zusatz „zu 3.“ mit Verweis auf § 15a Absatz 2 UStG.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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