Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Gewinn einfach ermitteln
Wer eine EÜR machen darf, wie das Zufluss-Abfluss-Prinzip funktioniert, wie du Anschaffungen abschreibst und was in die Anlage EÜR gehört.

Wer eine EÜR machen darf
Freiberufler und freie Berufe: EÜR immer möglich Einzelunternehmer und Personengesellschaften ohne Buchführungspflicht Kleinunternehmer nach der Umsatzsteuerregelung Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG: EÜR nicht möglich
Zufluss- und Abflussprinzip
Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben
Das gehört in die EÜR
Betriebseinnahmen: Umsätze, Zuschüsse, vereinnahmte Umsatzsteuer Betriebsausgaben: Wareneinkauf, Miete, Bürobedarf, Fahrtkosten Abschreibungen (AfA) für größere Anschaffungen Private Nutzungsanteile und Entnahmen
Anschaffungen und Abschreibung
| Anschaffungskosten (netto) | Behandlung |
|---|---|
| bis 800 € | sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abziehen |
| 250 € bis 1.000 € | wahlweise Sammelposten über 5 Jahre |
| über 800 € | Abschreibung über die Nutzungsdauer |
| Computer und Software | Nutzungsdauer wahlweise 1 Jahr |
Die Grenzen gelten immer netto, auch für Kleinunternehmer. Abziehen oder abschreiben dürfen Kleinunternehmer aber den Bruttobetrag, weil sie keine Vorsteuer zurückbekommen.
Beispiel für eine EÜR
Der Gewinn wird in der Anlage S oder Anlage G erklärt und mit dem übrigen Einkommen versteuert.
Anlage EÜR und Abgabe
Vorlage, Tabelle oder Software
Häufige Fragen
Kann man eine EÜR selber machen?
Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Wer muss die Anlage EÜR abgeben?
Wie mache ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Finanzamt?
Bis wann muss ich die EÜR abgeben?
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR machen?
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 3 EStG – Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung
- § 11 EStG – Zufluss- und Abflussprinzip
- § 6 Abs. 2 EStG – geringwertige Wirtschaftsgüter
- § 60 Abs. 4 EStDV – elektronische Übermittlung der EÜR
- § 141 AO – Buchführungspflicht wegen Überschreitens der Grenzen
- § 22 UStG – Aufzeichnungspflichten
- BMF – Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
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