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Selbstständigkeit

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Gewinn einfach ermitteln

Wer eine EÜR machen darf, wie das Zufluss-Abfluss-Prinzip funktioniert, wie du Anschaffungen abschreibst und was in die Anlage EÜR gehört.

Geprüft am Lesezeit 7 Min. · 7 Quellen
Belege, Stift und Laptop liegen geordnet auf einem Schreibtisch zur Gewinnermittlung.

Wer eine EÜR machen darf

Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfachste Art, den Gewinn zu ermitteln. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 EStG. Du stellst dabei Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber und erhältst so deinen Gewinn oder Verlust.

Freiberufler dürfen immer eine EÜR erstellen, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Gewerbetreibende nutzen sie, solange sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Für Gewerbetreibende gelten Grenzen: Umsatz bis 800.000 € und Gewinn bis 80.000 € im Jahr. Überschreitest du eine dieser Grenzen, fordert das Finanzamt den Wechsel zur Bilanz.

  • Freiberufler und freie Berufe: EÜR immer möglich
  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften ohne Buchführungspflicht
  • Kleinunternehmer nach der Umsatzsteuerregelung
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG: EÜR nicht möglich

Zufluss- und Abflussprinzip

Bei der EÜR zählt das Zahlungsdatum. Eine Einnahme gehört in das Jahr, in dem das Geld eingeht. Eine Ausgabe gehört in das Jahr, in dem du sie bezahlst.

Bestände und offene Rechnungen bleiben außen vor. Anders als bei einer Bilanz gibt es also keine Abgrenzung nach dem Zeitraum, in dem die Leistung entstanden ist.

Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Versicherungen oder Umsatzsteuer. Sind sie innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fällig und bezahlt, gehören sie in das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben

Das gehört in die EÜR

Erfasst werden alle Betriebseinnahmen und alle Betriebsausgaben des Geschäftsjahres. Auf der Einnahmenseite stehen zum Beispiel Honorare, Verkaufserlöse und vereinnahmte Umsatzsteuer.

Auf der Ausgabenseite stehen typische Posten wie Material, Miete, Telefon, Software, Reisekosten und Versicherungen. Rechne die Summen am Ende gegeneinander auf.

Trenne betriebliche und private Zahlungen sauber. Die private Nutzung von Auto, Handy oder Wohnung musst du als Entnahme erfassen.

Eine reine Belegsammlung reicht nicht. Deine Aufzeichnungen müssen nach Steuersätzen getrennt sein und jede Buchung nachvollziehbar machen. Bei Bargeldgeschäften ist eine Einzelaufzeichnung nötig.

  • Betriebseinnahmen: Umsätze, Zuschüsse, vereinnahmte Umsatzsteuer
  • Betriebsausgaben: Wareneinkauf, Miete, Bürobedarf, Fahrtkosten
  • Abschreibungen (AfA) für größere Anschaffungen
  • Private Nutzungsanteile und Entnahmen

Anschaffungen und Abschreibung

Ein Laptop oder eine Maschine mindert den Gewinn nicht sofort in voller Höhe. Die Kosten verteilst du über die Nutzungsdauer als Abschreibung (AfA).

Die jährliche lineare AfA berechnest du als Anschaffungskosten geteilt durch die Nutzungsdauer. Im Jahr der Anschaffung zählt die AfA anteilig ab dem Kaufmonat.

Die Nutzungsdauer findest du in den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Kleinunternehmer rechnen mit Bruttobeträgen, Regelversteuerer mit Nettobeträgen.

Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter
Anschaffungskosten (netto)Behandlung
bis 800 €sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abziehen
250 € bis 1.000 €wahlweise Sammelposten über 5 Jahre
über 800 €Abschreibung über die Nutzungsdauer
Computer und SoftwareNutzungsdauer wahlweise 1 Jahr

Die Grenzen gelten immer netto, auch für Kleinunternehmer. Abziehen oder abschreiben dürfen Kleinunternehmer aber den Bruttobetrag, weil sie keine Vorsteuer zurückbekommen.

Beispiel für eine EÜR

Am Ende der Rechnung steht der Gewinn. Er fließt in deine Einkommensteuererklärung ein und wird dort mit deinem übrigen Einkommen versteuert.

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € je Tag, höchstens 210 Tage im Jahr. Sie ist damit eine einfache Alternative zum Arbeitszimmer.

BeispielGrafikdesignerin im Nebenberuf
Betriebseinnahmen18.400 €
Software-Abos− 720 €
Laptop (1 Jahr Nutzungsdauer)− 1.300 €
Arbeitszimmer-Pauschale− 1.260 €
Fahrten zu Kunden− 240 €
Gewinn14.880 €

Der Gewinn wird in der Anlage S oder Anlage G erklärt und mit dem übrigen Einkommen versteuert.

Anlage EÜR und Abgabe

Die EÜR übermittelst du mit der Anlage EÜR elektronisch. Sie ergänzt die Anlage S bei freiberuflichen Einkünften oder die Anlage G bei einem Gewerbe.

Eine formlose Gewinnermittlung reicht seit 2017 nicht mehr. Nur in Härtefällen verzichtet das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung.

Für die Übermittlung brauchst du ein Konto bei Mein ELSTER. Die Abgabefrist endet grundsätzlich am 31.07. des Folgejahres. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gilt eine spätere Frist.

Bewahre deine Belege mehrere Jahre auf: Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre.

Vorlage, Tabelle oder Software

Für den Anfang reicht eine einfache Tabelle mit Datum, Betrag und Belegnummer. Wichtiger als das Format ist eine vollständige, lückenlose Erfassung.

Sortiere deine Posten nach Kategorien wie Wareneinkauf, Miete, Reisekosten oder Abschreibung. So findest du sie beim Ausfüllen der Anlage EÜR schnell wieder.

Eine Vorlage oder ein Buchhaltungsprogramm erleichtert die Zuordnung. Die Aufbewahrung der Originalbelege nimmt dir aber niemand ab.

Für jedes Jahr erstellst du eine eigene EÜR. Bei mehreren Betrieben ist für jeden Betrieb eine separate EÜR abzugeben.

Häufige Fragen

Kann man eine EÜR selber machen?

Ja. Du brauchst dafür keine Buchhaltungssoftware, sondern vollständige Aufzeichnungen und alle Belege. Erfasse jede Einnahme und Ausgabe mit Datum und Belegnummer. Die Summen überträgst du dann in die Anlage EÜR.

Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Sie ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Gewinn ergibt sich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Bestände bleiben unberücksichtigt, weil das Zahlungsdatum entscheidet.

Wer muss die Anlage EÜR abgeben?

Alle, die ihren Gewinn per EÜR ermitteln, also Freiberufler und nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende. Auch Kleinunternehmer müssen das amtliche Formular nutzen. Zusätzlich reichst du die Anlage S oder die Anlage G ein.

Wie mache ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Finanzamt?

Sammle alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben des Jahres und rechne sie gegeneinander auf. Ordne die Posten den Zeilen der Anlage EÜR zu. Übermittle das Formular elektronisch, zum Beispiel über ELSTER.

Bis wann muss ich die EÜR abgeben?

Regulär endet die Frist am 31.07. des Folgejahres. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gilt eine spätere Frist. Reiche die Anlage EÜR immer zusammen mit der Einkommensteuererklärung ein.

Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR machen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Gewinnermittlung. Auch als Kleinunternehmer rechnest du deinen Gewinn per EÜR und nutzt die Anlage EÜR.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 4 Abs. 3 EStG – Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung
  2. § 11 EStG – Zufluss- und Abflussprinzip
  3. § 6 Abs. 2 EStG – geringwertige Wirtschaftsgüter
  4. § 60 Abs. 4 EStDV – elektronische Übermittlung der EÜR
  5. § 141 AO – Buchführungspflicht wegen Überschreitens der Grenzen
  6. § 22 UStG – Aufzeichnungspflichten
  7. BMF – Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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