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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 65

Umsatzsteuererklärung Zeile 65: Sonstige Leistungen eines EU-Unternehmers als Steuerschuldner

Hier trägst du die Bemessungsgrundlage und die Steuer für sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG ein, die ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer erbracht hat und für die du die Steuer schuldest.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) › Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer846 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) › Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer847 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 65?

In Zeile 65 erklärst du sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG, die ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer an dich erbracht hat. Für diese Leistungen bist du als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Absatz 1 UStG.

Die Zeile enthält zwei Kennzahlen: 846 für die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und 847 für die Steuer. Beide Angaben müssen gemeinsam gemacht werden.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Kennzahl 846 die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer ein. In Kennzahl 847 trägst du die darauf entfallende Steuer ein. Negative Beträge sind möglich und mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen.

Die Beträge gibst du in Euro an. Bei Kennzahl 846 ohne Cent, bei Kennzahl 847 mit Cent.

Die Summe der Steuer aus Zeile 65 fließt in die Summe der Zeilen 65 bis 67 ein, die in Zeile 68 (zu übertragen in Zeile 107) gebildet wird.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Bemessungsgrundlage und die Steuer gemeinsam angegeben wurden. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet das Programm einen Fehler.

Wenn du in Zeile 83 Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG geltend machst, aber in den Zeilen 65, 66 und 67 keine Umsätze erklärst, weist ELSTER darauf hin, dass du prüfen sollst, ob die Eintragung in Zeile 83 zu entfernen oder eine Eintragung in Zeile 65, 66 oder 67 vorzunehmen ist.

Die Summe der Umsatzsteuer nach § 13b UStG muss mit der Summe der einzelnen Beträge übereinstimmen. Andernfalls meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30949Sie haben Eintragungen zur Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG), in Zeile 83 vorgenommen, jedoch keine Umsätze zum Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Zeilen 65, 66 und 67) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 83 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 65, 66 oder 67 vorzunehmen sind.
  • FehlerPrüfregel 30803Die Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30358Die angegebene Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30408Die Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30137Beim Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) für sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.

Zeile 65 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202565
2020–202299
2018–2019100
2016–201722

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 65 der Umsatzsteuererklärung ein?

Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, für die du die Steuer nach § 13b Absatz 1 UStG schuldest. Trage die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer in Kennzahl 846 und die Steuer in Kennzahl 847 ein.

Muss ich in Zeile 65 immer beide Kennzahlen ausfüllen?

Ja, die Bemessungsgrundlage und die Steuer müssen gemeinsam angegeben werden. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

In welcher Zeile war Zeile 65 früher?

In den Jahren 2023 bis 2025 ist es Zeile 65. In den Jahren 2020 bis 2022 war es Zeile 99, in den Jahren 2018 bis 2019 Zeile 100 und in den Jahren 2016 bis 2017 Zeile 22.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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