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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 34

Umsatzsteuererklärung Zeile 34: Übrige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Trage hier die übrigen steuerpflichtigen Umsätze deines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ein, für die keine Steuer zu entrichten ist. Der Betrag stammt aus deiner Buchführung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Übrige steuerpflichtige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, für die keine Steuer zu entrichten istB. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG361 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 34?

In Zeile 34 trägst du die übrigen steuerpflichtigen Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ein, für die keine Steuer zu entrichten ist. Das sind Umsätze, die unter die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG fallen, aber nicht zu den Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Zeile 32) und nicht zu den in Zeile 33 genannten Sägewerkserzeugnissen, Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten gehören.

Die Zeile ist Teil des Abschnitts B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) und gehört zum Block „Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG“. Die amtliche Bezeichnung lautet: „Übrige steuerpflichtige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, für die keine Steuer zu entrichten ist“.

Betriebe mit Durchschnittssatzbesteuerung müssen in Zeile 34 nur dann etwas eintragen, wenn sie verpflichtet sind, ihre Einnahmen aufzuzeichnen. Wer seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften versteuert (Regelbesteuerung), erklärt sie nicht hier, sondern in den Zeilen 22 bis 31.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Betrag in Euro ohne Cent ein. Negative Beträge sind möglich; kennzeichne sie mit einem Minuszeichen. Der Betrag ist die Bemessungsgrundlage (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer).

Wenn du die Vereinfachungsregelung nach Abschnitt 24.6 UStAE in Anspruch nimmst (Freigrenze von 4.000 €), musst du alle Eintragungen zu Umsätzen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ausschließlich in Zeile 34 vornehmen. Dann bleibt Zeile 33 leer.

ELSTER weist darauf hin, dass bei negativen Beträgen in Abschnitt B zu prüfen ist, ob es sich um eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte handelt. Solche Minderungen trägst du zusätzlich in Zeile 78 ein. Der negative Betrag bleibt in Zeile 34 stehen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30946Es wurden Eintragungen zu Umsätzen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in den Zeilen 33 und 34 vorgenommen. Sofern die Freigrenze von 4.000 € für die Vereinfachungsregelung nach Abschnitt 24.6 UStAE in Anspruch genommen wird, sind diese Eintragungen ausschließlich in Zeile 34 vorzunehmen.
  • HinweisPrüfregel 30941Sie haben negative Beträge in einem Umsatz in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eingetragen. Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte handelt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30940Sie haben Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte getätigt, aber keine Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) angegeben. Bitte entsprechende Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eintragen.

Zeile 34 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202534
2016–202253

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 34 der Umsatzsteuererklärung 2025 ein?

Die übrigen steuerpflichtigen Umsätze deines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, für die keine Steuer zu entrichten ist. Das sind Umsätze, die unter die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG fallen und nicht in Zeile 32 oder 33 gehören.

Muss ich bei der Vereinfachungsregelung alle Umsätze in Zeile 34 eintragen?

Ja, wenn du die Freigrenze von 4.000 € nach Abschnitt 24.6 UStAE in Anspruch nimmst, sind alle Eintragungen zu Umsätzen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ausschließlich in Zeile 34 vorzunehmen. Zeile 33 bleibt dann leer.

Kann ich in Zeile 34 auch negative Beträge eintragen?

Ja, negative Beträge sind möglich. Du musst sie mit einem Minuszeichen kennzeichnen. Prüfe aber, ob es sich um eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG für uneinbringlich gewordene Entgelte handelt. Dann trägst du die Minderung zusätzlich in Zeile 78 ein.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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