Umsatzsteuererklärung Zeile 34: Übrige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Trage hier die übrigen steuerpflichtigen Umsätze deines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ein, für die keine Steuer zu entrichten ist. Der Betrag stammt aus deiner Buchführung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Übrige steuerpflichtige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, für die keine Steuer zu entrichten istB. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG | 361 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 34?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30946Es wurden Eintragungen zu Umsätzen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in den Zeilen 33 und 34 vorgenommen. Sofern die Freigrenze von 4.000 € für die Vereinfachungsregelung nach Abschnitt 24.6 UStAE in Anspruch genommen wird, sind diese Eintragungen ausschließlich in Zeile 34 vorzunehmen.
- HinweisPrüfregel 30941Sie haben negative Beträge in einem Umsatz in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eingetragen. Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte handelt.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
- FehlerPrüfregel 30940Sie haben Eintragungen zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG für uneinbringliche Forderungsentgelte getätigt, aber keine Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) angegeben. Bitte entsprechende Umsätze in Abschnitt B (Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eintragen.
Zeile 34 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 34 |
| 2016–2022 | 53 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 34 der Umsatzsteuererklärung 2025 ein?
Muss ich bei der Vereinfachungsregelung alle Umsätze in Zeile 34 eintragen?
Kann ich in Zeile 34 auch negative Beträge eintragen?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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