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Formular erklärt

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich anmelden

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 ausfüllen: alle Kennzahlen erklärt, von den Umsätzen zu 19 % (Kz 81) bis zur Vorauszahlung (Kz 83). Mit Fristen.

Stand: Formular 2026 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung meldest du dem Finanzamt deine Umsätze und deine Vorsteuer für einen Monat oder ein Quartal. Aus der Differenz ergibt sich, ob du Umsatzsteuer zahlen musst oder eine Erstattung bekommst.

Wer muss es ausfüllen?

Abgeben müssen Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige, die umsatzsteuerpflichtig sind. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, reicht in der Regel keine Voranmeldung ein.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Zeilen 1 bis 12: GrundangabenHier trägst du Steuernummer, Finanzamt, Jahr und Voranmeldezeitraum ein. Der Zeitraum ist ein Monat oder ein Quartal. Eine berichtigte Anmeldung kennzeichnest du mit einer 1 bei Kennzahl 10.Gib die Steuernummer an, nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Anmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals fällig, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Zeilen 13 bis 16: Steuerpflichtige UmsätzeHier stehen deine steuerpflichtigen Umsätze als Nettobeträge, getrennt nach Steuersatz. Zeile 13 ist der Regelsteuersatz, Zeile 14 der ermäßigte Satz, Zeile 15 der Nullsteuersatz etwa für Photovoltaikanlagen. Zeile 16 ist für Umsätze mit anderen Steuersätzen vorgesehen.Bemessungsgrundlagen trägst du in vollen Euro ein, Steuerbeträge mit Cent. Negative Werte kennzeichnest du mit einem Minuszeichen.
Zeilen 17 und 18: Besondere Umsätze nach § 24 UStGDiese Zeilen betreffen land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie einzelne Erzeugnisse wie Sägewerkserzeugnisse und alkoholische Getränke. Für sie gelten eigene Durchschnittssätze.Wenn du solche Umsätze nicht hast, lässt du den Block leer. Viele Selbstständige tragen hier nie etwas ein.
Zeilen 19 bis 23: Steuerfreie und innergemeinschaftliche LieferungenZeile 19 erfasst Lieferungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten, die eine gültige USt-IdNr. angeben. Die Zeilen 20 und 21 betreffen neue Fahrzeuge, die ins EU-Ausland gehen.Prüfe die USt-IdNr. deines Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern. Diese Umsätze gehören zusätzlich in die Zusammenfassende Meldung.
Zeilen 24 bis 29: Innergemeinschaftlicher ErwerbHier meldest du Waren, die du aus einem anderen EU-Staat beziehst. Die Umsatzsteuer darauf schuldest du selbst und nicht dein Lieferant. Beim Regelsteuersatz trägst du Betrag und Steuer getrennt ein.Halte die Eingangsrechnungen ohne Umsatzsteuer bereit. So kannst du die Beträge Zeile für Zeile nachvollziehen.
Zeilen 30 bis 32: Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)Bei Reverse-Charge-Leistungen berechnest du die Umsatzsteuer selbst und trägst sie hier ein. Typisch sind etwa Werbeleistungen oder digitale Dienste aus dem EU-Ausland.Die geschuldete Steuer holst du dir in Zeile 41 als Vorsteuer zurück. Unterm Strich bleibt die Belastung dadurch meist bei null.
Zeilen 33 bis 36: Ergänzende Angaben zu UmsätzenDieser Block fragt nach Sonderfällen wie Dreiecksgeschäften. Auch nicht steuerbare Leistungen an Kunden im EU-Ausland gehören hierher.Bei unklaren Konstellationen solltest du fachlichen Rat einholen. Fehler in diesem Block fallen bei Prüfungen schnell auf.
Zeilen 38 bis 44: Abziehbare VorsteuerbeträgeHier machst du die Umsatzsteuer geltend, die du selbst gezahlt hast. Zeile 38 ist für Rechnungen anderer Unternehmer, Zeile 39 für innergemeinschaftliche Erwerbe und Zeile 40 für Einfuhrumsatzsteuer. Zeile 41 nimmt Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG auf.Nur Rechnungen mit allen Pflichtangaben berechtigen zum Vorsteuerabzug. Wie du Belege richtig zuordnest, zeigt der Ratgeber Umsatzsteuer für Selbstständige.
Zeilen 46 und 47: Andere SteuerbeträgeDieser Block enthält Sonderfälle, etwa Nachsteuer nach einem Wechsel der Besteuerungsform, unrichtig ausgewiesene Steuer und Steuer bei Auslagerungen aus einem Umsatzsteuerlager. Die meisten Unternehmen lassen ihn leer.Fülle eine Zeile nur aus, wenn dein Fall dort ausdrücklich genannt ist. Sonst bleibt der Block unberührt.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 48 Zeilen. Zu 45 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2025 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Allgemeine Angaben
1 Wirtschafts-Identifikationsnummer
2 Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ich beantrage die Fristen für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern.
6 Fünfstellige HerstellerID (Pflichtangabe wenn der zugehörige Kontext angegeben wird). 9
II. Berechnung und Anmeldung der Sondervorauszahlung auf die Steuer für das Kalenderjahr 2026 von Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben.
7Berichtigte Anmeldung10
9Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zuzüglich der zu berücksichtigenden Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2025; davon 1/11 = Sondervorauszahlung 202638
10Berichtigte Anmeldung · Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten (Teilen Sie bitte die Verrechnungswünsche dem Finanzamt gesondert mit).10, 29
III. Sonstige Angaben
11Belege (z.B. Verträge, Rechnungen) werden gesondert eingereicht · Das SEPA-Lastschriftmandat soll ausnahmsweise (z. B. wegen Verrechnungswünschen) für die Sondervorauszahlung dieses Jahres nicht verwendet werden. Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.22, 26
Allgemeine Angaben
12Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung Datum des Wechsels · In dieser Steueranmeldung · Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung70, 500
Steuerpflichtige Umsätze
13zum Steuersatz von 19 Prozent81
14zum Steuersatz von 7 Prozent86
15zum Steuersatz von 0 Prozent87
16zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage) · zu anderen Steuersätzen (Steuer)35, 36
17Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer77
18Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein) (Bemessungsgrundlage) · Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, z. B. Wein) (Steuer)76, 80
Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
19Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer41
20Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer44
21Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG)49
22Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nummer 2 bis 7 UStG, Umsätze nach Verordnungen der EU)43
Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
23Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (z. B. Umsätze nach § 4 Nummer 8 bis 29 oder § 19 Absatz 1 UStG)48
Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe
24Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe von bestimmten Gegenständen und Anlagegold (§§ 4b und 25c UStG)91
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
25zum Steuersatz von 19 Prozent89
26zum Steuersatz von 7 Prozent93
27zum Steuersatz von 0 Prozent90
28zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage) · zu anderen Steuersätzen (Steuer)95, 98
29neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3 UStG) von Lieferern ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum allgemeinen Steuersatz (Bemessungsgrundlage) · neuer Fahrzeuge (§ 1b Absatz 2 und 3 UStG) von Lieferern ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum allgemeinen Steuersatz (Steuer)94, 96
D. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)
30Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) (Bemessungsgrundlage) · Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) (Steuer)46, 47
31Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG) (Bemessungsgrundlage) · Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG) (Steuer)73, 74
32Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG) (Bemessungsgrundlage) · Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG) (Steuer)84, 85
E. Ergänzende Angaben zu Umsätzen
33Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b UStG)42
34Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet60
35Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG21
36Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)45
F. Abziehbare Vorsteuerbeträge und Berichtigung des Vorsteuerabzugs
38Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 27 Absatz 40a UStG und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)66
39Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG)61
40Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)62
41Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)67
42Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§ 23a UStG)63
43Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG)59
44Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)64
G. Andere Steuerbeträge
46Steuer infolge des Wechsels der Besteuerungsform sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen und ähnlichem wegen Steuersatzänderung65
47In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach § 6a Absatz 4 Satz 2, § 17 Absatz 1 Satz 7, § 25b Absatz 2 UStG oder von einem Auslagerer oder Lagerhalter nach § 27 Absatz 40a UStG geschuldet werden.69
H. Vorauszahlung / Überschuss
49Abzug der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in der letzten Voranmeldung des Besteuerungszeitraums auszufüllen)39
50Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise verbleibender Überschuss83
I. Ergänzende Angaben zu Minderungen nach § 17 Absatz 1 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG
51Minderung der Bemessungsgrundlage (in den Zeilen 13 bis 18 enthalten)50
52Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (in der Zeile 38 aus Rechnungen von anderen Unternehmen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) sowie in den Zeilen 42 und 43 enthalten)37
III. Sonstige Angaben
53Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten (Teilen Sie bitte die Verrechnungswünsche dem Finanzamt gesondert mit).29
54Das SEPA-Lastschriftmandat soll ausnahmsweise (z. B. wegen Verrechnungswünschen) für die Sondervorauszahlung dieses Jahres nicht verwendet werden. Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.26
Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung
55In dieser Steueranmeldung · Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung500

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026.

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