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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 20

Umsatzsteuererklärung Zeile 20: Verrechnung des Erstattungsbetrages oder Abtretung

Hier kreuzt du an, wenn der Erstattungsbetrag mit Steuerschulden verrechnet werden soll oder abgetreten ist. Die Verrechnungswünsche teilst du dem Finanzamt gesondert mit.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten (Teilen Sie bitte die Verrechnungswünsche dem Finanzamt gesondert mit).A. Allgemeine Angaben › Verrechnung / Abtretung129 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 20?

In Zeile 20 geht es um den Erstattungsbetrag aus deiner Umsatzsteuererklärung. Du kannst hier ankreuzen, dass du eine Verrechnung des Erstattungsbetrages wünschst oder dass der Erstattungsbetrag abgetreten ist.

Das Ankreuzfeld hat die Kennzahl 129. Ein Kreuz setzt du nur, wenn einer dieser Fälle auf dich zutrifft. Sonst bleibt das Feld leer.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz, wenn du möchtest, dass das Finanzamt den Erstattungsbetrag nicht auszahlt, sondern mit Steuerschulden verrechnet. Ohne Kreuz zahlt das Finanzamt einen Erstattungsanspruch nach seiner Zustimmung ohne gesonderten Antrag aus, soweit es ihn nicht mit Steuerschulden verrechnet.

Setze ebenfalls ein Kreuz, wenn du den Erstattungsbetrag abgetreten hast. Bei einer Abtretung muss dem Finanzamt die Abtretungsanzeige nach amtlichem Muster vorliegen.

Die eigentlichen Verrechnungswünsche teilst du dem Finanzamt gesondert mit. Das Ankreuzfeld allein reicht dafür nicht aus.

  • Verrechnung gewünscht: Kreuz setzen.
  • Erstattungsbetrag abgetreten: Kreuz setzen und Abtretungsanzeige einreichen.
  • Keine Verrechnung und keine Abtretung: Feld leer lassen.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass du eine Verrechnung wünschst, aber kein verrechnungsfähiger Betrag vorliegt. Dann meldet ELSTER einen Fehler und du sollst deine Eingabe in Zeile 20 überprüfen.

Ein weiterer Fehler ist, dass du das Kreuz setzt, aber die Verrechnungswünsche nicht gesondert mitteilst. Das Finanzamt kann dann nicht erkennen, mit welchen Steuerschulden verrechnet werden soll.

Wenn du das Kreuz bei Abtretung setzt, muss die Abtretungsanzeige vorliegen. Ohne diese Anzeige kann das Finanzamt die Abtretung nicht berücksichtigen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30011Sie wünschen eine Verrechnung. Es liegt jedoch kein verrechnungsfähiger Betrag vor. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe in Zeile 20 zu Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten.

Zeile 20 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202520
2023–202418
2019–202225
201823
201720
201621

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 20 der Umsatzsteuererklärung ein?

Du setzt ein Kreuz, wenn du eine Verrechnung des Erstattungsbetrages wünschst oder wenn der Erstattungsbetrag abgetreten ist. Sonst bleibt das Feld leer.

Wann sollte ich die Verrechnung des Erstattungsbetrages beantragen?

Wenn du möchtest, dass der Erstattungsbetrag nicht ausgezahlt, sondern mit anderen Steuerschulden verrechnet wird. Die Verrechnungswünsche teilst du dem Finanzamt gesondert mit.

Was passiert, wenn ich das Kreuz setze, aber kein verrechnungsfähiger Betrag vorliegt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler und du sollst deine Eingabe in Zeile 20 überprüfen. Es liegt dann kein Betrag vor, der verrechnet werden kann.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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