Umsatzsteuererklärung Zeile 90: Geänderte Verhältnisse bei Grundstücken und Gebäuden
Hier kreuzt du an, wenn sich 2025 die Verhältnisse geändert haben, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug bei Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen maßgebend waren.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| 1. Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Haben sich im Jahr 2025 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert bei | 371 | Ankreuzfeld (1 = Ja) |
Was gehört in Zeile 90?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 90: Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile (10 Jahre) Zeile 91: andere Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen (5 Jahre) Zeile 92: nur einmalig verwendete Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen Zeilen 93 bis 98: Grund der Änderung Zeile 99: Berichtigungsbetrag zu Zeile 90
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30932Sie haben angegeben, dass sich die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, geändert haben (Veräußerung, Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG, Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG, Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung oder Nutzungsänderung). Bitte tragen Sie auch ein, wo sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben (in den Zeilen 90, Zeile 91 und/oder Zeile 92).
- HinweisPrüfregel 30931Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben (durch Angabe(n) in Zeile 90, Zeile 91 und/oder Zeile 92). Bitte tragen Sie auch ein, wodurch sich die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, geändert haben (Veräußerung, Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG, Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG, Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung oder Nutzungsänderung).
- HinweisPrüfregel 30926Sie haben nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge zu Grundstücken und so weiter (§ 15a Absatz 1 Satz 2 UStG) angegeben. Es fehlt jedoch die Eintragung, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Bitte ergänzen Sie diese Eintragung.
- HinweisPrüfregel 30925Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Dazugehörige nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge (Grundstücke und so weiter, § 15a Absatz 1 Satz 2 UStG) fehlen jedoch. Bitte tragen Sie auch die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge ein.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
Zeile 90 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 90 |
| 2018–2022 | 137 |
| 2016–2017 | 76 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 90 der Umsatzsteuererklärung ein?
Wann muss ich Zeile 90 ausfüllen?
Was passiert, wenn ich Zeile 90 ankreuze, aber den Grund nicht angebe?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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