Zum Inhalt springen
Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 90

Umsatzsteuererklärung Zeile 90: Geänderte Verhältnisse bei Grundstücken und Gebäuden

Hier kreuzt du an, wenn sich 2025 die Verhältnisse geändert haben, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug bei Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen maßgebend waren.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
1. Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind?J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › Haben sich im Jahr 2025 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert bei371 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 90?

Die Zeile gehört zum Abschnitt J (Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG). Sie betrifft Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind.

Haben sich im Jahr 2025 die Verhältnisse geändert, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebend waren, kreuzt du das Ankreuzfeld an (1 = Ja). Trifft das nicht zu, bleibt das Feld leer.

So füllst du die Zeile aus

Das Ankreuzfeld setzt du nur, wenn eine Änderung vorliegt. Die Änderung selbst gibst du in den Zeilen 93 bis 98 an. Dort trägst du ein, wodurch sich die Verhältnisse geändert haben.

Die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge gehören in Zeile 99. Fehlt eine dieser Angaben, meldet ELSTER einen Hinweis und bittet dich, die Eintragung zu ergänzen.

Die Zeile 90 ist eine von drei Zeilen zu geänderten Verhältnissen. Zeile 91 betrifft andere Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen (5 Jahre), Zeile 92 Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen, die nur einmalig verwendet werden.

  • Zeile 90: Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile (10 Jahre)
  • Zeile 91: andere Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen (5 Jahre)
  • Zeile 92: nur einmalig verwendete Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen
  • Zeilen 93 bis 98: Grund der Änderung
  • Zeile 99: Berichtigungsbetrag zu Zeile 90

Häufige Fehler

Das Ankreuzfeld wird gesetzt, aber der Grund der Änderung in den Zeilen 93 bis 98 fehlt. ELSTER weist darauf hin, dass du auch eintragen sollst, wodurch sich die Verhältnisse geändert haben.

Umgekehrt fehlt das Ankreuzfeld, obwohl ein Berichtigungsbetrag zu Grundstücken in Zeile 99 eingetragen ist. Auch das meldet ELSTER als fehlende Eintragung zurück.

Die Zeile 90 wird mit Zeile 91 oder 92 verwechselt. Achte darauf, ob es um Grundstücke und Gebäude (10 Jahre) oder um andere Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen (5 Jahre) geht.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30932Sie haben angegeben, dass sich die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, geändert haben (Veräußerung, Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG, Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG, Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung oder Nutzungsänderung). Bitte tragen Sie auch ein, wo sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben (in den Zeilen 90, Zeile 91 und/oder Zeile 92).
  • HinweisPrüfregel 30931Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben (durch Angabe(n) in Zeile 90, Zeile 91 und/oder Zeile 92). Bitte tragen Sie auch ein, wodurch sich die Verhältnisse, die ursprünglich für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs maßgebend waren, geändert haben (Veräußerung, Lieferung im Sinne des § 3 Absatz 1b UStG, Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Absatz 7 UStG, Wechsel der Besteuerungsform im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung oder Nutzungsänderung).
  • HinweisPrüfregel 30926Sie haben nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge zu Grundstücken und so weiter (§ 15a Absatz 1 Satz 2 UStG) angegeben. Es fehlt jedoch die Eintragung, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Bitte ergänzen Sie diese Eintragung.
  • HinweisPrüfregel 30925Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Dazugehörige nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge (Grundstücke und so weiter, § 15a Absatz 1 Satz 2 UStG) fehlen jedoch. Bitte tragen Sie auch die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge ein.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).

Zeile 90 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202590
2018–2022137
2016–201776

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 90 der Umsatzsteuererklärung ein?

Du kreuzt an, wenn sich im Jahr 2025 die Verhältnisse geändert haben, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug bei Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen maßgebend waren. Die Änderung selbst und der Berichtigungsbetrag gehören in die folgenden Zeilen.

Wann muss ich Zeile 90 ausfüllen?

Immer wenn bei einem Grundstück, Grundstücksteil, Gebäude oder Gebäudeteil, das innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig für Umsätze verwendet wurde, eine Änderung eingetreten ist. Die Änderung kann zum Beispiel durch Veräußerung, Wechsel der Besteuerungsform oder Nutzungsänderung entstehen.

Was passiert, wenn ich Zeile 90 ankreuze, aber den Grund nicht angebe?

ELSTER gibt einen Hinweis aus und bittet dich, auch anzugeben, wodurch sich die Verhältnisse geändert haben. Diese Angabe machst du in den Zeilen 93 bis 98.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.