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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 100

Umsatzsteuererklärung Zeile 100: Vorsteuerberichtigung zu anderen Wirtschaftsgütern

Hier trägst du den Betrag ein, den du nach § 15a UStG für andere Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen nachträglich abziehen oder zurückzahlen musst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
zu 2. (z. B. andere Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG)J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › nachträglich abziehbar zurückzuzahlen– Betrag in Euro mit Cent
zu 2. (z. B. andere Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG)J. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) › nachträglich abziehbar zurückzuzahlen– Betrag in Euro mit Cent

Was gehört in Zeile 100?

In Zeile 100 trägst du den Vorsteuerberichtigungsbetrag zu anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen nach § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG ein. Das Feld gehört zum Block „nachträglich abziehbar zurückzuzahlen“ im Abschnitt J.

Die Zeile betrifft andere Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wurden. Für Grundstücke gibt es die eigene Zeile 99, für nur einmalig verwendete Wirtschaftsgüter die Zeile 101.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro mit Cent ein. Der Betrag ergibt sich aus der geänderten Beurteilung des Vorsteuerabzugs, die du im Abschnitt J angegeben hast.

Die Zeile 100 ist eine Einzelposition. Die Summe aus den Zeilen 99, 100 und 101 wird in Zeile 102 gebildet. Achte darauf, dass die Einzelbeträge und die Summe zusammenpassen.

  • Zeile 99: zu 1. (z. B. Grundstücke, § 15a Absatz 1 Satz 2 UStG)
  • Zeile 100: zu 2. (z. B. andere Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG)
  • Zeile 101: zu 3. (z. B. Wirtschaftsgüter, § 15a Absatz 2 UStG)
  • Zeile 102: Summe (Kz 357, 359)

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du einen Berichtigungsbetrag angibst, aber die Eintragung fehlt, dass sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben. Umgekehrt weist ELSTER darauf hin, wenn du die Änderung angibst, aber die dazugehörigen Beträge fehlen.

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die Summe der zurückzuzahlenden oder nachträglich abziehbaren Beträge nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt oder wenn eine Summe ohne Einzelbeträge erklärt wird.

Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG in Zeile 48 sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30928Sie haben nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge zu anderen Wirtschaftsgütern und so weiter (§ 15a Absatz 1 Satz 1 UStG) angegeben. Es fehlt jedoch die Eintragung, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Bitte ergänzen Sie diese Eintragung.
  • HinweisPrüfregel 30927Sie haben angegeben, dass sich im Jahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind, geändert haben. Dazugehörige nachträglich abziehbare beziehungsweise zurückzuzahlende Vorsteuerberichtigungsbeträge (andere Wirtschaftsgüter und so weiter, § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG) fehlen jedoch. Bitte tragen Sie auch die dazugehörigen Vorsteuerberichtigungsbeträge ein.
  • FehlerPrüfregel 30903Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30331Die angegebene Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30381Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die zurückzuzahlen sind, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30902Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30321Die angegebene Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30371Die Summe der Vorsteuerberichtigungsbeträge, die nachträglich abziehbar sind, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30725Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu nachträglich abziehbaren Vorsteuerberichtigungsbeträgen nach § 15a UStG nicht zulässig.

Zeile 100 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025100
2023–202499
2018–2022148
2016–201787

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 100 der Umsatzsteuererklärung ein?

Den nachträglich abziehbaren oder zurückzuzahlenden Vorsteuerberichtigungsbetrag zu anderen Wirtschaftsgütern und sonstigen Leistungen nach § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG.

Worin unterscheidet sich Zeile 100 von Zeile 99?

Zeile 99 betrifft Grundstücke nach § 15a Absatz 1 Satz 2 UStG. Zeile 100 betrifft andere Wirtschaftsgüter und sonstige Leistungen nach § 15a Absatz 1 Satz 1 UStG.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn ich nur die Summe angebe?

Die Summe in Zeile 102 muss mit den Einzelbeträgen in den Zeilen 99 bis 101 übereinstimmen. Fehlen die Einzelbeträge, kann ELSTER die Summe nicht prüfen und meldet einen Fehler.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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