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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 66

Umsatzsteuererklärung Zeile 66: Umsätze, die unter das GrEStG fallen, als Steuerschuldner

In Zeile 66 trägst du Umsätze ein, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und bei denen du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldest. Die Werte ermittelst du aus den zugrunde liegenden Vorgängen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG)G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) › Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer873 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG)G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) › Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer874 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 66?

Zeile 66 gehört zum Abschnitt G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG. Hier erfasst du Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen und bei denen die Umsatzsteuer auf dich als Leistungsempfänger übergeht.

Die Zeile betrifft den Fall des § 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG. Du gibst die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die darauf entfallende Steuer an. Beide Angaben gehören zusammen und müssen gemeinsam eingetragen werden.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Kennzahl 873 die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer ein, in Euro ohne Cent. In Kennzahl 874 trägst du die Steuer ein, in Euro mit Cent. Negative Beträge sind möglich.

Die Beträge ergeben sich aus den Vorgängen, für die du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldest. Die Rechnung des leistenden Unternehmers weist in diesem Fall keine Umsatzsteuer aus, sondern nur den Nettobetrag und den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft. Die Steuer berechnest du selbst aus der Bemessungsgrundlage.

Die Summe der Steuer aus Zeile 66 fließt in die Summe der Zeilen 65 bis 67 ein, die in Zeile 68 steht und in Zeile 107 übertragen wird.

  • Kennzahl 873: Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer, in Euro ohne Cent
  • Kennzahl 874: Steuer, in Euro mit Cent
  • Beide Angaben müssen gemeinsam gemacht werden

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass die Summe der Umsatzsteuer nach § 13b UStG nur dann angegeben werden darf, wenn auch einzelne Beträge in den Zeilen 65 bis 67 erklärt werden. Umgekehrt müssen bei einzelnen Beträgen auch die Summen stimmen.

Wenn du in Zeile 83 Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG geltend machst, aber keine Umsätze in den Zeilen 65 bis 67 erklärst, kommt ebenfalls ein Hinweis. Prüfe dann, ob die Eintragung in Zeile 83 zu entfernen ist oder ob in Zeile 65, 66 oder 67 etwas einzutragen ist.

Die Bemessungsgrundlage und die Steuer müssen immer zusammen angegeben werden. Eine Angabe ohne die andere führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30949Sie haben Eintragungen zur Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG), in Zeile 83 vorgenommen, jedoch keine Umsätze zum Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Zeilen 65, 66 und 67) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 83 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 65, 66 oder 67 vorzunehmen sind.
  • FehlerPrüfregel 30803Die Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30358Die angegebene Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30408Die Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30139Beim Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) für Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG) müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.

Zeile 66 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202566
2020–2022100
2019101
2018102
2016–201724

Häufige Fragen

Was trage ich in Umsatzsteuererklärung Zeile 66 ein?

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und bei denen du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG schuldest. Du gibst die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer an.

Wo finde ich die Beträge für Zeile 66?

Die Beträge ergeben sich aus den Vorgängen, für die du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldest. Die Rechnung enthält nur den Nettobetrag und den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft. Die Steuer berechnest du selbst.

Was passiert, wenn ich nur die Steuer oder nur die Bemessungsgrundlage eintrage?

ELSTER meldet einen Fehler. Bemessungsgrundlage und Steuer müssen gemeinsam angegeben werden.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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