Umsatzsteuererklärung Zeile 66: Umsätze, die unter das GrEStG fallen, als Steuerschuldner
In Zeile 66 trägst du Umsätze ein, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und bei denen du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldest. Die Werte ermittelst du aus den zugrunde liegenden Vorgängen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG)G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) › Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer | 873 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
| Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG)G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) › Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer Steuer | 874 | Betrag in Euro mit Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 66?
So füllst du die Zeile aus
Kennzahl 873: Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer, in Euro ohne Cent Kennzahl 874: Steuer, in Euro mit Cent Beide Angaben müssen gemeinsam gemacht werden
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 30949Sie haben Eintragungen zur Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG), in Zeile 83 vorgenommen, jedoch keine Umsätze zum Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Zeilen 65, 66 und 67) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 83 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 65, 66 oder 67 vorzunehmen sind.
- FehlerPrüfregel 30803Die Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30358Die angegebene Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
- FehlerPrüfregel 30408Die Summe der Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet wird, wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
- FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
- FehlerPrüfregel 30139Beim Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) für Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Absatz 2 Nummer 3 UStG) müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.
Zeile 66 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 66 |
| 2020–2022 | 100 |
| 2019 | 101 |
| 2018 | 102 |
| 2016–2017 | 24 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Umsatzsteuererklärung Zeile 66 ein?
Wo finde ich die Beträge für Zeile 66?
Was passiert, wenn ich nur die Steuer oder nur die Bemessungsgrundlage eintrage?
Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick
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