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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 52

Umsatzsteuererklärung Zeile 52: Innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 %

In Zeile 52 trägst du die Bemessungsgrundlage und die Steuer für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 % ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
zum Steuersatz von 7 %D. Innergemeinschaftliche Erwerbe › Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG)793 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
zum Steuersatz von 7 %D. Innergemeinschaftliche Erwerbe › Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG)– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 52?

Zeile 52 gehört zum Abschnitt D „Innergemeinschaftliche Erwerbe“ und betrifft steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 1a UStG, die dem Steuersatz von 7 % unterliegen.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn du als Unternehmer eine Ware aus einem anderen EU-Mitgliedstaat beziehst und die Voraussetzungen des § 1a UStG erfüllt sind. Der Erwerb ist im Inland steuerbar und steuerpflichtig, sofern keine Ausnahme greift.

Die Zeile hat die Kennzahl 793. In früheren Jahren stand die Zeile an anderer Stelle: 2016–2017 war es Zeile 10, 2018–2022 Zeile 83.

So füllst du die Zeile aus

Du trägst zwei Werte ein: die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die darauf entfallende Steuer. Beide Werte müssen gemeinsam angegeben werden.

Die Bemessungsgrundlage gibst du in Euro ohne Cent ein, die Steuer in Euro mit Cent. Negative Beträge sind möglich, etwa bei Korrekturen.

Die Steuer muss 7 % der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer entsprechen. ELSTER prüft das und meldet einen Fehler, wenn die Werte nicht zusammenpassen.

Die Summe der Steuer aus Zeile 52 fließt in die Summe der Steuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe ein, die in Zeile 56 gebildet und in Zeile 104 übertragen wird.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn du Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben in Zeile 80 angibst, aber keine steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe in den Zeilen 51, 52, 54 oder 55 erklärst. Prüfe dann, ob die Eintragung in Zeile 80 zu entfernen ist oder ob in den genannten Zeilen Angaben fehlen.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe angegeben wird, aber keine einzelnen Beträge erklärt werden – oder umgekehrt.

Die Besteuerungsgrundlagen gelten als unvollständig eingegeben, wenn keines der für die Berechnung relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt wurde.

  • Bemessungsgrundlage und Steuer immer gemeinsam eintragen.
  • Steuer mit 7 % der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer abgleichen.
  • Bei Vorsteuer in Zeile 80 prüfen, ob die passenden Erwerbe in Zeile 52 erklärt sind.
  • Negative Beträge sind bei Korrekturen zulässig.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30312Sie haben Eintragungen zu Vorsteuerbeträgen aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG) in Zeile 80 vorgenommen, jedoch keine Angaben zu steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (Zeilen 51, 52, 54 und 55) getätigt. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragung in Zeile 80 zu entfernen oder zusätzlich Eintragungen in den Zeilen 51, 52, 54 oder 55 vorzunehmen sind.
  • FehlerPrüfregel 30800Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30342Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30392Die Summe der Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30658Die angegebene Steuer bei den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 1a UStG) zum Steuersatz von 7 Prozent entspricht nicht 7 Prozent der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.
  • FehlerPrüfregel 30670Bei den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 1a UStG) zum Steuersatz von 7 Prozent müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.

Zeile 52 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202552
2018–202283
2016–201710

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 52 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 %. Beide Werte müssen gemeinsam angegeben werden.

Welche Kennzahl hat Zeile 52?

Die Kennzahl lautet 793.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Beträge eingetragen habe?

Möglich ist, dass die Steuer nicht 7 % der Bemessungsgrundlage entspricht oder dass Bemessungsgrundlage und Steuer nicht gemeinsam angegeben wurden. Prüfe beide Werte.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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