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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 42

Umsatzsteuererklärung Zeile 42: Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

In Zeile 42 trägst du steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug ein, die nicht in Zeile 41, 43 oder 44 gehören. Dazu gibst du die Vorschrift an und den Betrag in Euro.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Umsätze nach §C. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › b) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG)– Text
Umsätze nach §C. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › b) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a, 2 bis 7 UStG)– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 42?

Zeile 42 gehört zum Abschnitt C, Block b: weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug. Du trägst hier steuerfreie Lieferungen und sonstige Leistungen ein, für die du den Vorsteuerabzug behalten darfst.

Dazu gehören Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a, § 7 UStG), Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt (§ 4 Nummer 2 UStG), grenzüberschreitende Güterbeförderungen und andere Leistungen nach § 4 Nummer 3 UStG sowie Vermittlungsleistungen nach § 4 Nummer 5 UStG, zum Beispiel Provisionen für Ausfuhrlieferungen.

Ausfuhrlieferungen gehören in Zeile 41. Umsätze nach dem Offshore-Steuerabkommen, dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und dem Ergänzungsabkommen zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere stehen in Zeile 43, Reiseleistungen nach § 25 Absatz 2 UStG in Zeile 44.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die Vorschrift als Text ein, zum Beispiel § 4 Nummer 3 UStG. Danach trägst du den Betrag in Euro ohne Cent ein. Negative Beträge sind mit Minuszeichen möglich.

Anzahlungen zu steuerfreien Umsätzen trägst du nicht ein. Den Gesamtbetrag aus Anzahlungen und Restzahlung gibst du im Jahr der Leistungsausführung an. Entgelterhöhungen und Entgeltminderungen berücksichtigst du, Werte in fremder Währung rechnest du in Euro um.

Die einzelnen Beträge der Zeilen 42 bis 44 werden in Zeile 45 zur Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug zusammengefasst.

  • Vorschrift als Text angeben, z. B. § 4 Nummer 3 UStG
  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen, negative Beträge mit Minuszeichen
  • Keine Anzahlungen eintragen, nur den Gesamtbetrag im Jahr der Leistung
  • Entgelterhöhungen und Entgeltminderungen berücksichtigen

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die Summe der Zeilen 42 bis 44 angegeben wurde, aber keine einzelnen Beträge vorliegen. Ebenso, wenn die Summe nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt oder die Summe fehlt, obwohl Einzelbeträge erklärt wurden.

Wechselst du im laufenden Jahr von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung, gibst du das Datum des Wechsels in Zeile 16 an.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30804Die Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug der Zeilen 42 bis 44 wurde angegeben, es wurden jedoch keine einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30345Die angegebene Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug der Zeilen 42 bis 44 stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30415Die Summe der weiteren steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug der Zeilen 42 bis 44 wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30422Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind daher nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
  • FehlerPrüfregel 30412Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese.
  • FehlerPrüfregel 30414Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zur steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) vorzunehmen. Bitte ergänzen Sie diese. Sollten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, ist in der Zeile 16 der 01.01.einzutragen.
  • FehlerPrüfregel 30423Sie haben angegeben, auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Absatz 3 UStG zu verzichten (Zeile 16). Eingaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind nicht zulässig. Es sind Eintragungen zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 30424Sie haben Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorgenommen. Sofern es sich um einen Wechsel von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung im laufenden Jahr handelt, ist das Datum des Wechsels in Zeile 16 anzugeben. Handelt es sich nicht um einen solchen Wechsel, sind entweder die Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG oder zur Regelbesteuerung zu entfernen und gegebenenfalls Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, in der Zeile 115 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

Zeile 42 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202542
2018–202268
2016–201738

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 42 der Umsatzsteuererklärung ein?

Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug, die nicht in Zeile 41, 43 oder 44 gehören, zum Beispiel Lohnveredelungen an Ausfuhrgegenständen oder grenzüberschreitende Güterbeförderungen. Gib die Vorschrift als Text und den Betrag in Euro an.

Gehören Ausfuhrlieferungen in Zeile 42?

Nein. Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG trägst du in Zeile 41 ein. Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr gehören dagegen in Zeile 42.

Was passiert, wenn die Summe in Zeile 45 nicht stimmt?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die Summe der Zeilen 42 bis 44 nicht mit den einzelnen Beträgen übereinstimmt oder fehlt. Prüfe dann deine Einträge in den Zeilen 42 bis 44.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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