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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 23

Umsatzsteuererklärung Zeile 23: Unentgeltliche Lieferungen zu 19 %

Hier trägst du die Bemessungsgrundlage für Gegenstände ein, die du ohne Entgelt aus dem Unternehmen entnommen oder zugewendet hast und die dem Steuersatz von 19 % unterliegen. Maßgeblich ist in der Regel der Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Entnahme.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 19 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Unentgeltliche Wertabgaben178 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 19 %B. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben › Unentgeltliche Wertabgaben– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 23?

In Zeile 23 erfasst du unentgeltliche Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG, die dem Steuersatz von 19 % unterliegen. Das sind Gegenstände, die du aus deinem Unternehmen für private Zwecke entnimmst, die du deinem Personal unentgeltlich zuwendest oder die du an Dritte ohne Entgelt abgibst.

Die Entnahme ist nur steuerbar, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Die Zeile trennt diese unentgeltlichen Wertabgaben von den entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % in Zeile 22.

So füllst du die Zeile aus

Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder einen gleichartigen Gegenstand. Gibt es keinen Einkaufspreis, nimmst du die Selbstkosten. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Entnahme, nicht der Verkaufspreis.

Trage die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer in Euro ohne Cent ein (Kennzahl 178). Daneben steht die Steuer mit 19 % in Euro mit Cent. Negative Beträge sind möglich. Kennzeichne sie mit einem Minuszeichen.

  • Bemessungsgrundlage in Euro ohne Cent, Steuer daneben in Euro mit Cent eintragen.
  • Einkaufspreis oder Selbstkosten zum Zeitpunkt der Entnahme ansetzen, ohne Umsatzsteuer.
  • Negative Beträge mit Minuszeichen kennzeichnen.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die angegebene Steuer für unentgeltliche Lieferungen zu 19 % genau 19 % der Bemessungsgrundlage entspricht. Rechne den Betrag sorgfältig nach.

Ein häufiger Fehler ist, den üblichen Verkaufspreis anzusetzen. Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis oder die Selbstkosten.

Unentgeltliche sonstige Leistungen, etwa die private Nutzung eines Firmenwagens, gehören nicht hierher, sondern in Zeile 24.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30007Bei Eingabe des Datums des Wechsels von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung (Zeile 16) sind Angaben zu steuerfreien Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) und zur Regelbesteuerung in Abschnitt B Zeilen 22 bis 31, Zeile 35 und/oder im Abschnitt C Zeilen 38, 41 bis 45 und/oder Zeile 49 vorzunehmen. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
  • HinweisPrüfregel USt_30015Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel USt_30016Sie haben Eintragungen in Zeile 69 bei Umsätzen, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind (in Abschnitt B enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) haben Sie aber keine Eintragungen in entsprechender Höhe vorgenommen. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30017Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • HinweisPrüfregel 30816Sie haben Eintragungen in Zeile 71 bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Absatz 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Absatz 4 Sätze 1 und 2 UStG (in Abschnitt B oder C enthalten) vorgenommen. Bei den Lieferungen und sonstigen Leistungen zu 19 % (Zeile 22), zu 7 % (Zeile 25) und den unentgeltlichen Wertabgaben zu 19 % (Zeilen 23 und 24) und 7 % (Zeilen 26 und 27) bzw. den steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) wurden aber keine Eintragungen in der entsprechenden Höhe getätigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragungen.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30900Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30314Die angegebene Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30364Die Summe der Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30640Die angegebene Steuer bei Umsätzen zum allgemeinen Steuersatz mit unentgeltlichen Wertabgaben in Form von Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 19 Prozent entspricht nicht 19 Prozent der Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.

Dazu kommen 6 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 23 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202523
2016–202239

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 23 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG, die dem Steuersatz von 19 % unterliegen. Das sind zum Beispiel Warenentnahmen für private Zwecke oder unentgeltliche Abgaben an Personal oder Dritte.

Muss ich den Betrag mit oder ohne Cent eintragen?

Die Bemessungsgrundlage trägst du in Euro ohne Cent ein. Die Steuer daneben (19 %) steht in Euro mit Cent. Negative Beträge sind möglich und werden mit einem Minuszeichen gekennzeichnet.

Welcher Wert gilt bei einer Warenentnahme?

Der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten zum Zeitpunkt der Entnahme, ohne Umsatzsteuer. Gibt es keinen Einkaufspreis, setzt du die Selbstkosten an.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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