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Umsatzsteuererklärung 2025 · Zeile 84

Umsatzsteuererklärung Zeile 84: Vorsteuer nach Durchschnittssatz für Körperschaften

Hier tragen bestimmte gemeinnützige Körperschaften die Vorsteuer ein, die sie pauschal nach dem Durchschnittssatz des § 23a UStG berechnen. Sie beträgt 7 % des steuerpflichtigen Umsatzes.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Vorsteuerbeträge nach dem Durchschnittssatz für bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 23a UStG)I. Abziehbare Vorsteuerbeträge › Steuer334 Betrag in Euro mit Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 84?

Die Zeile 84 ist für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz gedacht, also vor allem gemeinnützige Vereine. Die Kennzahl ist 334.

Voraussetzung ist, dass der steuerpflichtige Umsatz ohne Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb im Vorjahr 45.000 € nicht überstiegen hat und keine Pflicht besteht, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen.

So füllst du die Zeile aus

Die Vorsteuer beträgt pauschal 7 % des steuerpflichtigen Umsatzes, ohne Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb. Ein weiterer Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen ist dann ausgeschlossen.

Der Betrag wird in Euro mit Cent eingetragen. Ein negativer Betrag ist möglich, etwa bei einer Berichtigung.

Achte darauf, dass die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge in Zeile 87 mit den Einzelbeträgen in den Zeilen 79 bis 86 übereinstimmt.

  • 7 % des steuerpflichtigen Umsatzes
  • Steuerpflichtiger Umsatz im Vorjahr höchstens 45.000 €
  • Kein zusätzlicher Vorsteuerabzug in Zeile 79
  • Betrag in Euro mit Cent

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, neben dem Durchschnittssatz zusätzlich Vorsteuer aus Rechnungen in Zeile 79 abzuziehen.

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du eine Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge in Zeile 88 einträgst, aber in den Zeilen 79, 84 und 85 keine Vorsteuerbeträge angibst. Ebenso, wenn die Summe in Zeile 87 nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 30943Sie haben negative Beträge zu abziehbaren Vorsteuerbeträgen eingetragen. Eintragungen zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG haben Sie jedoch nicht getätigt. Bitte prüfen Sie jeweils, ob es sich bei dem negativen Betrag um eine einzutragende Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG handelt.
  • FehlerPrüfregel 30901Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde angegeben, es wurden jedoch keine Einzelbeträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30317Die angegebene Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge stimmt nicht mit der Summe der einzelnen Beträge überein.
  • FehlerPrüfregel 30367Die Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge wurde nicht angegeben, es wurden jedoch die einzelnen Beträge erklärt.
  • FehlerPrüfregel 30449Die Besteuerungsgrundlagen wurden unvollständig eingegeben (es wurde keines der für die Berechnung der Umsatzsteuer relevanten, verkennzifferten Felder gefüllt).
  • FehlerPrüfregel 30942Sie haben Eintragungen zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge § 17 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 UStG (in den Zeilen 79, 84 und 85 enthalten) getätigt, aber keine Vorsteuerbeträge in Zeile 79, 84 und 85 angegeben. Bitte entsprechende Vorsteuerbeträge in Zeile 79, 84 und 85 eintragen.
  • FehlerPrüfregel 30705Bei Angaben zu steuerfreien Umsätzen nach § 19 Absatz 1 UStG (Zeile 48) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).

Zeile 84 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202584
2018–2022128
2016–201768

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 84 der Umsatzsteuererklärung ein?

Die Vorsteuer, die du als begünstigte Körperschaft nach dem Durchschnittssatz des § 23a UStG berechnest. Sie beträgt 7 % des steuerpflichtigen Umsatzes.

Wer darf den Durchschnittssatz nach § 23a UStG nutzen?

Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 KStG, deren steuerpflichtiger Umsatz im Vorjahr 45.000 € nicht überstiegen hat und die nicht buchführungspflichtig sind.

Welche Kennzahl hat Zeile 84 in der Umsatzsteuererklärung?

Die Kennzahl für Zeile 84 lautet 334.

Alle Zeilen der Umsatzsteuererklärung 2025 im Überblick

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